Für viele deutsche Kommunen ist die Flüchtlingswelle nicht nur eine organisatorische und gesellschaftliche Herausforderung, sie wird auch zunehmend zu einem finanziellen Problem. Bis zu 10 Milliarden Euro könnten die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in 2015 Länder und Kommunen kosten. Diese Zahl ergibt sich aus der Multiplikation einer Kostenpauschale von 12.000 bis 13.000 Euro mit der aktuellen Flüchtlingsprognose von bis zu 800.000 Menschen.
Diese Schätzung der F.A.Z. wurde gegenüber DNK vom Deutschen Landkreistag grundsätzlich bestätigt: „Wir rechnen in derselben Größenordnung von ca. 10.000 Euro pro Flüchtling, größere Unsicherheiten bestehen hierbei in Bezug auf die Zahl von 800.000. Die in Rede stehenden 10 Milliarden Gesamtkosten beschreiben aber die richtige finanzielle Dimension“, so ein LKT-Sprecher. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) wollte sich zwar nicht auf eine Zahl festlegen lassen, hielt die Größenordnung aber für im Bereich des Möglichen.
Keine angemessene Kostenerstattung
Alle drei Spitzenverbände kritisieren, dass die Mehrzahl der Länder die Kosten der Kommunen für Unterbringung und Verpflegung nicht in angemessenem Umfang erstatten. Wie aus einer vom DStGB erstellten Übersicht (siehe Grafik) hervorgeht, übernehmen nur wenige Bundesländer wie z.B. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern die Kosten per Spitzabrechnung vollständig. Viele Bundesländer setzen dagegen auf Pauschalerstattungen. Diese variieren zwischen gut 6.000 Euro (Niedersachsen) und über 13.000 Euro (Baden-Württemberg) pro Flüchtling pro Jahr. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen klagen, dass sie nicht einmal die Hälfte der Kosten erstattet bekommen.
Erstattungsregelung der Bundesländer
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Baden-Württemberg |
Einmalige Zahlung je aufgenommenem Flüchtling 13.260 Euro |
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Bayern |
Volle Kostenübernahme (Spitzabrechnung) |
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Brandenburg |
Jahrespauschale: 9.128 Euro + Investitionspauschale 2.300 Euro pro Platz |
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Hessen
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Jahrespauschale: 6.251 bis 7.554 Euro; zusätzlich in den ersten zwei Jahren Spitzabrechnung von Gesundheitskosten, soweit diese über 10.226 Euro liegen |
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Mecklenburg-Vorpommern |
Volle Kostenübernahme (Spitzabrechnung) |
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Niedersachsen |
Jahrespauschale: 6.195 Euro |
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Nordrhein-Westfalen |
Für Versorgung und Betreuung aller Kommunen jährlich: 184,046 Mio. Euro |
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Rheinland-Pfalz |
Jahrespauschale: 6.014 Euro; zusätzlich 85% von Gesundheitskosten eines stationären Aufenthalts, der über 7.600 Euro kostet |
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Saarland
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Volle Kostenübernahme (Spitzabrechnung) |
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Sachsen
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Jahrespauschale: 7.600 Euro, Spitzabrechnung der Gesundheitskosten, wenn sie pro Person 7.669,38 Euro übersteigen |
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Sachsen-Anhalt
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Aufgrund von Vorfinanzierungseffekten und pauschalen Kürzungen nur anteilige Kostenübernahme im Rahmen des Finanzausgleich |
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Schleswig-Holstein |
Spitzabrechnung von 70% der Aufwendungen |
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Thüringen |
Jahrespauschale: 6.684 Euro pro Unterbringungsplatz, zuzüglich Gesundheitskosten, die über 1.000 Euro liegen; Investitionspauschale 7.500 Euro pro Platz |
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Quelle: DStGB |
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Neben den jeweiligen Landesregierungen nehmen die Spitzenverbände die Bundesregierung in die Pflicht. So fordert beispielsweise der Deutsche Städtetag eine zusätzliche Hilfe des Bundes in Milliardenhöhe. Denkbar wäre, dass der Bund den Kommunen pro Asylbewerber eine Pauschale zahlt. Alternativ könne der Bund auch die Kosten bis zum Abschluss des Asylverfahrens übernehmen. Und auch bezüglich der Gesundheitskosten sieht der Städtetag noch Gesprächsbedarf – hier haben nur wenige Bundesländer wie z.B. Hessen explizite Regelungen.
