Die sogenannte Detektiv-Affäre in Homburg geht in die nächste Runde. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) zu Jahresbeginn ein Urteil über 15 Monate Haft auf Bewährung kassiert hatte, wird das Verfahren nun am Landgericht in Saarbrücken erneut aufgerollt, meldet die Nachrichtenagentur dpa.
Im Februar 2019 hatte das Landgericht Saarbrücken Schneidewind wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt – DNK berichtete. Der mittlerweile vom Dienst suspendierte OBM hatte ein Detektivbüro engagiert, um Mitarbeiter des städtischen Bauhofs zu überwachen. Hinweise auf illegale Aktivitäten wurden jedoch nicht entdeckt. Der Stadt sei ein großer finanzieller Schaden entstanden, da Schneidewind die Detektei zu marktunüblich hohen Preisen beauftragt hatte, argumentierten die Richter am Landgericht.
Landgericht muss Untreue-Verdacht erneut prüfen
Schneidewind hatte daraufhin beim BGH Revision eingelegt. Die obersten Richter hatten die Verurteilung weitestgehend aufgehoben und das Verfahren zurück nach Saarbrücken gegeben. Dort müsse insbesondere geprüft werden, ob eine Untreue darin bestehen könnte, dass der Angeklagte den Vertrag nach einer Abschlagsforderung von 100.000 Euro nicht sofort gekündigt hat. Für den Prozess sind laut dpa-Meldung bis zum 15. Dezember vier Verhandlungstage angesetzt.
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Anne-Kathrin Meves ist Redakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Anglistik, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften (M.A.) hat sie ein Volontariat beim Deutschen Fachverlag in Frankfurt am Main absolviert. Danach wechselte sie 2011 als Redakteurin zu Frankfurt Business Media, dem FAZ Fachverlag. Zunächst schrieb sie dort für die Magazine „FINANCE“ und „Der Treasurer“. 2018 wechselte sie in das Redaktionsteam von „Der Neue Kämmerer“.


