Sie haben im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart die Rechtsstellung von Kommunen untersucht. Das Ergebnis ist ernüchternd, die Forderung „Wer bestellt, bezahlt“ läuft demnach zumindest im Hinblick auf den Bund ins Leere. Liegt da ein großes Missverständnis vor, wenn Kommunen Forderungen aus Verstößen gegen das Konnexitätsprinzip ableiten?
Ich würde nicht von einem Missverständnis sprechen, sondern von einer Erwartungshaltung, die man verfassungsrechtlich korrigieren muss. Der Bund definiert per Gesetz bestimmte Leistungen, für die Ausgestaltung der Details und damit den Vollzug der Gesetze sind aber die Länder zuständig – und diese geben die Aufgaben an die Gemeinden weiter. Mangels unmittelbarer Finanzbeziehungen hat der Bund keine Möglichkeit, den Gemeinden direkt Mittel zur Verfügung zu stellen. Wenn die Gemeinden sich aber an die Länder wenden, verweisen diese darauf, dass der Bund die Aufgabe vorgegeben hat. Das ist das Problem: Das Konnexitätsprinzip im eigentlichen Sinne greift nur dann, wenn ein Land seinen Gemeinden verpflichtend neue Aufgaben vorschreibt. Nur dann ist verfassungsrechtlich ein angemessener Ausgleich bzw. eine Kostendeckung geboten.
Konnexitätsprinzip: „Die Gerichte sind bisher extrem restriktiv“
