Das Sächsische Finanzgericht hat nach eigenen Angaben eine Vielzahl von Eilanträgen gegen die neue Grundsteuer abgelehnt. Laut einer Mitteilung seien beim Gericht seit Jahresanfang „mehrere Hundert Anträge auf Aussetzung der Vollziehung von durchweg steuerlich nicht vertretenen Bürgerinnen und Bürgern [eingegangen], mit denen sie mit identischem und offensichtlich vorformulierten (sic) Text die Verfassungswidrigkeit des neuen Grundsteuerrechts rügen.“
Die Anträge hätten darauf gezielt, die neu festgesetzte Grundsteuer bis zu einer endgültigen Entscheidung gar nicht erst zahlen zu müssen. Dasselbe sei laut dem Bund Deutscher Finanzrichter auch bei Finanzgerichten in anderen Bundesländern geschehen.
Keine Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer
Das Gericht betont, dass es nicht an der Verfassungsmäßigkeit des Sächsischen Grundsteuermodells zweifelt. In Sachsen gilt das vom Bundesfinanzministerium entworfene „Bundesmodell“, allerdings mit modifizierten Steuermesszahlen. Neben dieser inhaltlichen Klarstellung erkannten die Richter zudem auch keine besondere Eilbedürftigkeit der Anträge. Die Antragsteller hätten nicht dargelegt, warum ihnen eine vorläufige Zahlung der Grundsteuer nicht zumutbar sei.
Die reformierte Grundsteuer beschäftigt derzeit die Gerichte in fast allen Bundesländern. Zuletzt haben Finanzgerichte in Hessen, Berlin und Nordrhein-Westfalen Klagen gegen die neue Bewertung abgewiesen. Der Bundesfinanzhof hat die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen bislang nicht explizit beantwortet.
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Dr. Sarah Döbeling ist gemeinsam mit Vanessa Wilke Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Sarah Döbeling hat Rechtswissenschaften in Kiel studiert und zu einem konzernrechtlichen Thema promoviert. Im Anschluss an ihr Volontariat bei der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH war sie bis 2015 Redakteurin des Magazins „FINANCE“ und verantwortete zudem redaktionell die Bereiche Recht und Compliance innerhalb von F.A.Z. BUSINESS MEDIA. Nach weiteren Stationen beim Deutschen Fachverlag und in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei kehrte Sarah Döbeling im September 2017 in die F.A.Z.-Verlagsgruppe zurück und leitet seitdem die Redaktion der Zeitung „Der Neue Kämmerer“.

