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OZG schafft unverbindlichen Rechtsanspruch

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Mit den Stimmen der Regierungskoalition passierte die Novelle des Onlinezugangsgesetzes (OZG) am vergangenen Freitag den Bundestag. Damit entfällt unter anderem das Erfordernis der Schriftform für einige Vorgänge. Ein elektronisches Siegel soll die durchgängig digitale Bearbeitung erleichtern. Für die Umsetzung zentraler Lösungen werden verbindliche Standards gesetzt. Im Innenausschuss wurde zudem am 21. Februar „ein Anspruch auf einen elektronischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen des Bundes eingeräumt“, heißt es in einer Meldung des Bundestages zur Entscheidung. Er soll ab 2029 einklagbar sein, Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche seien jedoch ausgeschlossen.

Rechtsanspruch belastet Kommunen

In einem Kommentar auf der Plattform LinkedIn äußert sich Alexander Handschuh, Pressesprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), kritisch zur Idee des Rechtsanspruchs auf digitale Verwaltungsleistungen. Dadurch wachse die Bürokratie für die Kommunen weiter. Auch wenn sich der Rechtsanspruch auf den Bund bezieht, werden die Leistungen zumeist von den Kommunen angeboten. Es sei zudem „ein ‚Rechtsanspruch‘, bei dem jegliche möglichen Folgen ‚sicherheitshalber‘ ausgeschlossen werden“, sagt Handschuh.

Ausnahmen und fehlende Durchsetzbarkeit

Der einklagbare Rechtsanspruch besteht analog zu der Verpflichtung, Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten, heißt es seitens der Koalitionsfraktionen. Damit sei jedoch nur der elektronische Zugang, nicht jedoch die elektronische Abwicklung gemeint. Weitere Ausnahmen betreffen Leistungen, deren elektronisches Angebot rechtlich oder tatsächlich ausgeschlossen oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Einen Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion, der den im Gesetz eingeführten Rechtsanspruch und das ausschließlich digitale Angebot von Verwaltungsdienstleistungen verbindlicher festlegen wollte, lehnte die Mehrheit ab.

Bitkom begrüßt zentrale OZG-Vorgaben

Der Bund soll zukünftig „zentrale Basisdienste bereitstellen und so landeseigene Entwicklungen für das Bürgerkonto und das Postfach ersetzen“. Besonders die von Unternehmen genutzten Verwaltungsverfahren sollen ausschließlich digital angeboten werden, heißt es in der Meldung des Bundestages. Der Branchenverband Bitkom begrüßt die Einigung auf die Novelle des OZG. „Künftig kann der Bund dafür sorgen, dass das digitale Rad auf kommunaler Ebene nicht immer wieder neu erfunden wird“, sagt Präsident Ralf Wintergerst. Nun seien mehr Mittel für Investitionen nötig.

g.schilling@derneuekaemmerer.de   

Gunther Schilling

Gunther Schilling ist Verantwortlicher Redakteur Public Sector mit Schwerpunkt „#stadtvonmorgen“. Für „Der Neue Kämmerer“ schreibt er insbesondere über die Themen Haushalt und kommunale Unternehmen. Der Diplom-Volkswirt ist seit 1990 als Redakteur in der F.A.Z.-Verlagsgruppe tätig. Das Team von „Der Neue Kämmerer“ verstärkt Gunther Schilling seit Januar 2022. Zuvor war er Leitender Redakteur des Außenwirtschaftsmagazins „ExportManager“.