Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Mit seinen Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe habe der Bund gegen das Grundgesetz verstoßen. Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, begrüßt die Entscheidung der Verfassungsrichter.

Der Bund darf nicht ohne Weiteres neue Aufgaben direkt an die Kommunen übertragen. Das ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Freitag. Mit dieser Entscheidung bestätigen die Karlsruher Richter die konsequente Anwendung des im Grundgesetz verankerten Durchgriffsverbotes, das dem Bund die direkte Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen untersagt – und damit das Recht auf kommunale Selbstverwaltung.

Bund hat Konnexitätsprinzip vernachlässigt

In den vergangenen Jahren hatte sich der Bund nicht immer an das in der Verfassung verankerte Konnexitätsprinzip gehalten – so zum Beispiel bei den sogenannten Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. 

Der Bund hatte 2011 die Aufgaben der Kommunen in diesem Bereich erweitert, obwohl seit der Föderalismusreform im Jahr 2009 nur noch die Länder Aufgaben an die Kommunen übertragen dürfen. Vor diesem Hintergrund hatten einige Kommunen aus Nordrhein-Westfalen gegen die Mehraufgaben geklagt. Die Karlsruher Richter gaben ihnen mit Ihrem Entscheid nun recht.

Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, zeigte sich erfreut über diesen Beschluss. Das Bundesverfassungsgericht stärke mit seiner Entscheidung die kommunale Selbstverwaltung und verdeutliche, dass den Kommunen durch Bundesrecht keine neuen Aufgaben übertragen werden dürfen und der Bund auch bestehende Aufgaben der Kommunen nicht ohne Weiteres erweitern dürfe.

„Der Bund versucht immer wieder, den Städten Aufgaben neu zu übertragen oder sie zu erweitern. Das ist deshalb problematisch, weil für den Mehraufwand der Kommunen in der Regel kein Kostenausgleich erfolgt und so der finanzielle Handlungsspielraum stetig kleiner zu werden droht. Immer wieder sind die Kommunen durch Regelungen des Bundesgesetzgebers mit erheblichen Kostenbelastungen aufgrund neuer oder erweiterter Aufgaben konfrontiert“, sagt Dedy.

Bundesverfassungsgericht schafft Rechtssicherheit

„Jetzt bestätigt das Bundesverfassungsgericht das Aufgabenübertragungsverbot in der Sache und schafft Rechtssicherheit für die Kommunen. Es stellt nochmals eindeutig klar, dass Aufgabenübertragungen durch die Länder zu erfolgen haben und die den Kommunen dadurch entstehenden Kosten von den Ländern auszugleichen sind“, so Dedy.

Vor allem für finanzschwache Kommunen hat sich in der Vergangenheit ein Abweichen vom Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ als äußerst schwierig erwiesen. So mussten die Kommunen beispielsweise lange um einen adäquaten Kostenausgleich für zusätzliche Aufgaben im Bereich des Kita-Ausbaus sowie bei der Betreuung und Unterkunft von Flüchtlingen ringen.

v.wilke(*)derneuekämmerer(.)de

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