Stuttgarts Finanzbürgermeister Michael Föll (CDU) habe den Gemeinderat bereits über den Vergleichsvorschlag informiert. Damit dieser in Kraft treten könne, müsse der Rat noch seine Zustimmung erteilen. Bei dem Rechtsstreit geht es um Steuerzahlungen der WGV Holding AG, die vor zehn Jahren ihren Hauptsitz von Stuttgart nach Ravensburg verlegt hat. Demnach fließen die Gewerbesteuerzahlungen seitdem nicht mehr nach Stuttgart, sondern nach Ravensburg. Allerdings gehört das Unternehmen zur Württembergischen Gemeindeversicherung (WGV), deren Hauptsitz nach wie vor in Stuttgart ist. Daher erhebt die Stadt Stuttgart Anspruch auf die Steuerzahlungen der Holding und hat gegen die derzeitige Steuerverteilung geklagt.
Laut Finanzbürgermeister Föll sieht der aktuelle Vergleichsvorschlag vor, dass Stuttgart 44,8 Prozent der seit 2004 angefallenen Gewerbesteuerzahlungen erhält und 55,2 Prozent in Ravensburg bleiben. Aus Sicht der Landeshauptstadt würde dies eine Verbesserung in Höhe von 30 Millionen Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 3,5 Millionen Euro bedeuten.