Es bleibt bei der Verurteilung wegen Untreue: Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revisionen des derzeit suspendierten Homburger Oberbürgermeisters Rüdiger Schneidewind verworfen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Damit bleibe die Verurteilung Schneidewinds rechtskräftig – DNK hatte berichtet. Der Gerichtshof begründete seine Entscheidung nun damit, dass die Überprüfung des Urteils anhand der Revisionsbegründungsschriften keinen Rechtsfehler ergeben habe.
Homburger „Detektiv-Affäre“
Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft hatten im Januar 2021 Revisionen gegen ein erstes Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom Februar 2019 eingelegt. Die Saarbrücker Richter hatten Schneidewind damals wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Diese Verurteilung hatte wiederum der 5. Strafsenat des BGH auf Revision des Angeklagten weitgehend aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Das Landgericht hatte daraufhin den Angeklagten wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt, erklärt der BGH jetzt in seiner Mitteilung. Nach Auffassung des Landgerichts soll Schneidewind als Oberbürgermeister der Stadt Homburg den teuren Auftrag einer Detektei zur Überprüfung städtischer Mitarbeiter nicht sofort gekündigt haben, nachdem er richtig erkannt habe, dass sein Budget zur eigenständigen Auftragsvergabe weit überschritten und die weitere Durchführung des Auftrags wirtschaftlich sinnlos gewesen sei. Durch die Fortführung des Auftrags sei der Stadt Homburg ein Schaden in Höhe von knapp 73.000 Euro entstanden.
Schneidewind schloss Vergleich mit der Stadt
Im März vergangenen Jahres hatte sich Schneidewind mit der Stadt Homburg verglichen und laut eines Berichts des Saarländischen Rundfunks von den 230.000 Euro Gesamtkosten für den Detektiveinsatz offenbar 81.000 Euro aus eigener Tasche gezahlt. 125.000 Euro würden von der Versicherung gezahlt, 25.000 Euro übernehme die Stadt. Schneidewinds reguläre Amtszeit läuft noch bis Oktober diesen Jahres.