Homburger OB Schneidewind wegen Untreue verurteilt

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Das Landgericht Saarbrücken hat den Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind am gestrigen Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie zu einer Geldbuße von 10.000 Euro verurteilt.

Der SPD-Politiker hatte ein Detektivbüro engagiert, um Mitarbeiter des Bauhofs wochenlang überwachen zu lassen. Schneidewind hatte den Verdacht, dass die städtischen Angestellten Teil einer „Holzmafia“ sein könnten. Hinweise auf illegale Machenschaften der Bauhofmitarbeiter wurden indes nicht gefunden. Der Stadt sei so ein Schaden von 130.000 Euro entstanden, befanden die Richter.

Stadtrat blieb außen vor

Nach Überzeugung des Gerichts hat sich Schneidewind durch sein Vorgehen der besonders schweren Untreue schuldig gemacht, wie mehrere regionale Medien übereinstimmend berichten. Er habe, ehe er den Auftrag an die Detektei erteilt habe, weder den Stadtrat einbezogen noch mehrere Angebote eingeholt. Der OB habe damit gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen.

Nach Informationen des Saarländischen Rundfunks kündigte Schneidewinds Verteidiger, der im Prozess Freispruch für seinen Mandanten gefordert hatte, Revision zum Bundesgerichtshof an. Sollte das Urteil des Landgerichts rechtskräftig werden, würde Schneidewind nicht nur sein Amt, sondern auch seinen Beamtenstatus verlieren.

a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de

 

 

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