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Pforzheim: Bewährungsstrafen im Derivate-Prozess

Das Landgericht Mannheim hat am Dienstag das Urteil im Strafverfahren gegen die ehemalige Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein (FDP) und die damalige Kämmerin Susanne Weishaar (parteilos) gefällt. Augenstein wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, außerdem muss sie 30.000 Euro an ein Kinderhospiz zahlen. Weishaar erhielt zwei Jahre auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für beide Frauen auf Haftstrafen ohne Bewährung plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Hintergrund des Verfahrens wegen Untreue waren hochspekulative Finanzwetten, die Augenstein und Weishaar zur Zinssicherung für die Stadt Pforzheim eingegangen waren. Die Geschäfte hatten zu einem Schaden für die Stadt in zweistelliger Millionenhöhe geführt.

 

Die beiden Angeklagten hatten bis zuletzt betont, nur im Interesse der Stadt gehandelt zu haben. Ihre Verteidiger – darunter auch der FDP-Vize Wolfgang Kubicki – hatten einen Freispruch gefordert.

 

s.nitsche(*)derneuekaemmerer(.)de