Der Landtag Baden-Württemberg hat am gestrigen Mittwoch ein neues Grundsteuermodell beschlossen. Damit bekommt Baden-Württemberg laut der CDU-Landtagsfraktion „als erstes Land bundesweit eine eigene Landesgrundsteuer“. Das gewählte Grundsteuermodell sei einfach, transparent und verfassungskonform.
Die neue Grundsteuer wird nach Informationen aus dem baden-württembergischen Finanzministerium ab 2025 nach dem „modifizierten Bodenwertmodell“ ermittelt. Bislang gilt eine Einheitsbewertung. Das künftige Modell beruhe im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke werde das Bewertungsergebnis einer reinen Bodenwertsteuer durch einen Abschlag in Höhe von 30 Prozent „modifiziert“. Damit entspricht der Beschluss den bereits in diesem Frühjahr vorgestellten Plänen – DNK berichtete.
Steuerzahlerbund fordert Grundsteuer-Nachbesserungen
Wenig begeistert von der künftigen Regelung zeigt sich der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, der schon im Juli mit einer Klage gegen die Grundsteuer-Pläne gedroht hatte. Nach seiner Auffassung beginnt mit der Verabschiedung der Landesgrundsteuer jetzt eine Phase der Nachbesserung. „Wir setzen darauf, dass in den nächsten Monaten in der Politik die Erkenntnis reift, dass das Landesgrundsteuergesetz an vielen Stellen nachgebessert werden muss, um die Verwerfungen für die Bürger im Land gering zu halten“, sagte der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg Zenon Bilaniuk in einer Pressemitteilung. Auch auf verfassungsrechtliche Bedenken solle reagiert werden.
Der Steuerzahlerbund fordert unter anderem eine Differenzierung der Bewertung in bebaubare und nicht bebaubare Teile eines Grundstücks. Zudem sollte Bürgern die Möglichkeit eröffnet werden, den Bodenrichtwert für das individuelle Grundstück juristisch anzugreifen. Als weitere Nachbesserung schlägt Bilaniuk einen zusätzlichen Abschlag auf den Grundstückswert von Ein- und Zweifamilienhäusern vor, deren Bewohner seien aller Voraussicht nach finanziell am stärksten von dem neuen Gesetz betroffen. Außerdem sollte das Finanzministerium dazu aufgefordert werden, für jede Kommune den Hebesatz zu veröffentlichen, der bei Anwendung des neuen Grundsteuerrechts für Aufkommensneutralität in der Kommune sorgen würde.
Info
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