Das Nutzer­konto für Finanzentscheider im öffentlichen Sektor

Nutzen Sie alle Vorteile von derneuekaemmerer.de – mit nur einem kostenlosen Konto.

Gutachten: neue bayerische Grundsteuer verfassungswidrig?

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Laut der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Bayerischen Landtag ist die Novelle der bayerischen Grundsteuer verfassungsrechtlich bedenklich. Wie der finanzpolitische Sprecher der Fraktion Tim Pargent auf DNK-Nachfrage bestätigt, hat ein Gutachten, das die Fraktion in Auftrag gegeben hat, ergeben, dass das bayerische Flächenmodell gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoßen könnte.

Gutachter kritisiert ungleiche Besteuerung

Gutachter Thorsten Ingo Schmidt, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Verwaltungs- und Kommunalrecht an der Universität Potsdam, kritisiert, dass die Flächensteuer Immobilien gleicher Größe aber unterschiedlicher Lage, Art, Beschaffenheit, Alter und Ausstattung gleich behandele, die potenziellen Erträge von Immobilien allerdings ungleich besteuere.

Die Fraktion wolle das Gutachten in die parlamentarischen Beratungen einbeziehen, erklärt Pargent. Ob sie allerdings eine Verfassungsklage einreiche, könne er erst beurteilen, wenn das Gesetz verabschiedet sei.

Grüne wollen Grundsteuer C

So weit dürfte es noch vor der Sommerpause sein – die erste Lesung des Gesetzentwurfs erfolgte bereits vergangene Woche. „Am liebsten hätten wir ein Bodenwert- statt des Flächenmodells“, sagt Pargent, „zur Schadensbegrenzung werden wir aber auch zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zwei Änderungen beantragen.“ Zum einen fordern die Grünen die Möglichkeit für Kommunen, die Grundsteuer C einzuführen. Damit würden die Kommunen laut Pargent ein Mittel gegen Grundstücksspekulation an die Hand bekommen.

Zum anderen kritisiert Pargent eine mögliche Zonierung in Kommunen mit mehr als 5.000 Einwohnern. Das Modell der Söder-Regierung sei zwar grundsätzlich wertunabhängig, es sehe aber vor, dass  innerhalb größerer Kommunen durch die Einteilung in Zonen verschiedene Hebesätze implementiert werden können. „Wir lehnen es ab, das Problem, wer mehr bezahlt und wer weniger, auf die Kommunen zu verlagern“, sagt Pargent.

Füracker verteidigt bayerische Grundsteuer

Der bayerische Finanzminister Albert Füracker verteidigt Bayerns Sonderweg bei der Grundsteuernovelle weiterhin. Vergangene Woche betonte er im Landtag, die Grundsteuer dürfe keine Vermögenssteuer durch die Hintertür werden.

Auf eine Umfrage dieser Zeitung hatte der Landesfinanzminister Anfang des Jahres mitgeteilt, ein wertabhängiges Modell, wie das Bundesmodell, führe bei steigenden Grundstückspreisen zu regelmäßigen, automatischen Steuererhöhungen „durch die Hintertür“. „Mit unserem bayerischen Modell sorgen wir für Klarheit und Planungssicherheit bei allen Beteiligten. Der Freistaat geht den fairen und unbürokratischen Weg ohne Belastungsdynamik“, so Füracker.

a.jarchau(*)derneuekaemmerer(.)de 

Info

Alle aktuellen Infos zur Grundsteuer finden Sie auf unserer Themenseite.