„Das Grundsteuergesetz des Bundes ist verfassungswidrig.“: Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten von Professor Gregor Kirchhof, meldet der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Das Gutachten hat der Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht an der Universität Augsburg im Auftrag des Bundes der Steuerzahler Deutschland (BdSt) sowie von Haus & Grund erstellt und gestern in Berlin vorgestellt.
In elf Bundesländern gilt das jetzt als verfassungswidrig eingestufte Grundsteuermodell, nach dem dort 2025 erstmalig die neue Grundsteuer erhoben werden soll. Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen hatten hingegen die Öffnungsklausel genutzt und eigene Grundsteuermodelle entwickelt – DNK berichtete.
Verbände streben Musterklagen gegen das Bundesmodell an
Laut Mitteilung dient das jetzt vorgestellte Gutachten als Grundlage für angestrebte Musterklagen der beiden Verbände gegen das Bundesmodell der Grundsteuer. „Es ist offensichtlich, dass die neue Grundsteuer so nicht funktioniert und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führt“, sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel demnach in Berlin. Haus & Grund-Präsident Kai H. Warnecke stellte das Bundesmodell der Grundsteuer zudem als „zu kompliziert, intransparent und ungerecht“ dar. Beide Verbandschefs verwiesen dabei auf derzeit von ihren Verbänden gemeinsam geplante Musterprozesse in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Nordrhein-Westfalen.
Gutachten zweifelt Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer an
Konkret sieht das Gutachten in fünf Punkten „entscheidende Zweifel“ an der Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuergesetzes des Bundes. Erstens würde sich die Bewertung zu stark an der Einkommenssteuer orientieren, zweitens seien Bodenrichtwerte nicht vergleichbar, drittens verstießen Pauschalierungen gegen das Grundgesetz, viertens würden individuelle Umstände nicht berücksichtigt und fünftens stünde die Steuerlast noch nicht fest.
Die elf Bundesländer, die das nach Einschätzung von Kirchhof verfassungswidrige Bundesgesetz anwenden, müssten jetzt die Zeit bis zum Jahr 2025 nutzen. Kirchhof appelliert an diese Länder, sich für ein Grundsteuersystem der Länder Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen zu entscheiden – das baden-württembergische modifizierte Bodenwertmodell lehnt Kirchhof ebenfalls als verfassungswidrig ab. Die notwendigen Daten für eine erneute Umstellung sind laut Kirchhof vorhanden, der Vollzug weitgehend vorbereitet.
Info
Anne-Kathrin Meves ist Redakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Anglistik, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften (M.A.) hat sie ein Volontariat beim Deutschen Fachverlag in Frankfurt am Main absolviert. Danach wechselte sie 2011 als Redakteurin zu Frankfurt Business Media, dem FAZ Fachverlag. Zunächst schrieb sie dort für die Magazine „FINANCE“ und „Der Treasurer“. 2018 wechselte sie in das Redaktionsteam von „Der Neue Kämmerer“.

