Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz äußert deutliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer nach dem Bundesmodell. In zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes habe es am 23. November die Vollziehung der dort angegriffenen Grundsteuerwertbescheide ausgesetzt, teilte das FG am gestrigen Montag mit – wegen „ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit“.
Bodenrichtwerte zu hoch festgesetzt
Im ersten Fall ging es um ein weitgehend unrenoviertes Haus aus dem Jahr 1880, bei dem der zuständige Gutachterausschuss einen Bodenrichtwert von 125 Euro pro Quadratmeter festgelegt hatte. Das Finanzamt habe aber den gesetzlich normierten Mietwert für das 351 Quadratmeter große Grundstück angewandt und den Grundsteuerwert auf 91.600 Euro festgesetzt.
Im zweiten Fall hatte ein Gutachterausschuss den Bodenrichtwert für ein Einfamilienhaus von 1977 auf 300 Euro pro Quadratmeter festgesetzt. Die Eigentümer forderten jedoch einen Abschlag von 30 Prozent aufgrund einer ungünstigen Lage und damit verbundener Nutzungseinschränkungen des Hauses. Das Finanzamt setzte den Grundsteuerwert aber ohne Abschlag auf 318.800 Euro fest.
Grundsteuer: Bewertungsregeln verfassungswidrig?
Das FG hat die Vollziehung beider Grundsteuerwertbescheide im Eilverfahren ausgesetzt. Es zweifelt zum einen an der Rechtmäßigkeit der konkreten Bescheide, da es – unter anderem – keine Möglichkeit gebe, einen niedrigeren Wert als den typisierten Grundsteuerwert nachzuweisen.
Zum anderen erheben die Finanzrichter aber auch Zweifel „an der Verfassungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Bewertungsregeln“. Diese wiederum richten sich in Rheinland-Pfalz nach dem sogenannten Bundesmodell, das das Bundesfinanzministerium ausgearbeitet hatte, damals noch unter Leitung des heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz.
Belastungsgrund der Grundsteuer unklar
Das FG greift in seiner Begründung die Grundfesten des neuen Grundsteuerregimes an: So sei schon nicht „eindeutig, was der genaue Belastungsgrund der Grundsteuer sein solle“. Damit einher gehe auch die Frage, wie überhaupt überprüft werden könne, ob Wertunterschiede angemessen abgebildet werden könnten.
Außerdem kritisiert das Gericht die Typisierungen und Pauschalierungen im Bewertungsgesetz scharf. Sie führten zu einer „nahezu vollständige(n) Vernachlässigung aller individuellen Umstände, (die) Wertverzerrungen für den gesamten Kernbereich der Grundsteuerwertermittlung“ mit sich bringen könnten. Konkret würden hochwertige Immobilien systematisch unterbewertet und schlechtere Immobilien spiegelbildlich überbewertet. Insgesamt könne daher „nicht mehr von einer gleichheitsgerechten Bewertung ausgegangen werden“.
Bundesmodell schon länger in der Kritik
Das Bundesmodell, das ab 2025 in elf von 16 Bundesländern gilt, steht seit geraumer Zeit in der Kritik. So hat etwa der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof in einem Gutachten für den Eigentümerverband Haus & Grund und den Bund der Steuerzahler im April dem Bundesmodell bereits die Verfassungsmäßigkeit abgesprochen. Die aktuellen Entscheidungen des Finanzgerichts – wenn sie auch als Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz noch ganz am Anfang einer folgenden juristischen Auseinandersetzung stehen dürften – markieren aber den ersten Fall, in dem ein Gericht öffentlich ebenfalls die Systematik des Bundesmodells angreift.
Wegen der besonderen Bedeutung der Rechtsfragen hat das Finanzgericht die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen.
s.doebeling@derneuekaemmerer.de
Dr. Sarah Döbeling ist gemeinsam mit Vanessa Wilke Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Sarah Döbeling hat Rechtswissenschaften in Kiel studiert und zu einem konzernrechtlichen Thema promoviert. Im Anschluss an ihr Volontariat bei der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH war sie bis 2015 Redakteurin des Magazins „FINANCE“ und verantwortete zudem redaktionell die Bereiche Recht und Compliance innerhalb von F.A.Z. BUSINESS MEDIA. Nach weiteren Stationen beim Deutschen Fachverlag und in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei kehrte Sarah Döbeling im September 2017 in die F.A.Z.-Verlagsgruppe zurück und leitet seitdem die Redaktion der Zeitung „Der Neue Kämmerer“.

