Die Stadt Eschborn hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber Rödl & Partner. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main Ende Februar entschieden. Das Prüfungs- und Beratungsunternehmen hatte die Stadt im Zusammenhang mit der Erstellung ihrer Anlagerichtlinie beraten, die zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten war. Die Kommune hatte laut Urteil zwischen Juni und November 2020 in mehreren Tranchen insgesamt 35 Millionen Euro bei der Greensill Bank angelegt. Im März 2021 hatte die Greensill Bank Insolvenz angemeldet.
Greensill-Anlage: Eschborn bekommt keinen Schadensersatz
Artikel anhören
Artikel als Podcast hören: Mit unserer Vorlesefunktion können Sie sich komplette Artikel bequem anhören. Melden Sie sich für Ihr kostenloses Nutzerkonto an, um unser Audioangebot zu nutzen.
Sie haben bereits ein Nutzerkonto? Hier einloggen.
Zusammenfassung
Sie benötigen eine Zusammenfassung des Artikels? Melden Sie sich für Ihr kostenloses Nutzerkonto an, um diese Funktion zu nutzen.
Sie haben bereits ein Nutzerkonto? Hier einloggen.
Merkliste
Mit Ihrer persönlichen Merkliste können Sie Artikel einfach wiederfinden und später lesen. Melden Sie sich für Ihr kostenloses Nutzerkonto an, um Ihre Favoriten zu speichern.
Sie haben bereits ein Nutzerkonto? Hier einloggen.
E-Paper: Der Neue Kämmerer kostenlos lesen
Aktuelle Informationen und Einblicke in die Welt der kommunalen Entscheider.
