Der Bund will die Mittel für die Verwaltungsdigitalisierung reduzieren. In einem Haushaltsansatz für 2024 setzt das Bundesinnenministerium (BMI) dafür nur noch 3,3 Millionen Euro an. Im Jahr 2022 waren es 377 Millionen Euro. Die vorgesehene Kürzung sorgt für massive Kritik der Digitalwirtschaft und nährt besonders in Kommunen die Befürchtung, dass die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) weiter verschleppt wird. Ein Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung stieß in der vergangenen Woche diesbezüglich eine Debatte über den Stand der Digitalisierung in Deutschland an. Derweil relativiert eine BMI-Sprecherin auf Nachfrage der Plattform #stadtvonmorgen die Zahlen.
Verwaltungsdigitalisierung: „Booster zeitlich befristet“
Dass der Haushaltsansatz 2024 für die Verwaltungsdigitalisierung „signifikant niedriger als in den Vorjahren“ sei, begründet die Ministeriumssprecherin mit dem Auslaufen des entsprechenden Digitalisierungsprogramms. In den Jahren 2020 bis 2023 habe das Bundesinnenministerium die Länder und Bundesressorts bei der OZG-Umsetzung „massiv finanziell und inhaltlich unterstützt“. Allein an die Länder seien 1,35 Milliarden Euro geflossen. „Allen Beteiligten war von Beginn an bewusst, dass dieser zentrale Finanzbooster zeitlich befristet ist.“
Die nun vorgesehenen 3,3 Millionen Euro lägen im ursprünglich vorgesehenen Finanzrahmen. Doch es bleibe 2024 nicht bei der Summe. Zu erwarten sei, dass „nicht verausgabte Mittel aus den Vorjahren“ hinzukämen. Damit erreichten die Mittel für die Verwaltungsdigitalisierung 2024 voraussichtlich wieder die Größenordnung des Sollansatzes 2023, also etwa 300 Millionen Euro, heißt es aus dem BMI.
Ressorts und Länder stärker in Verantwortung
Für die Zukunft ordne sich die Mittelzuweisung für die Verwaltungsdigitalisierung aber neu. Dies spiegele sich auch im Gesetzentwurf zum OZG 2.0 wider, so die Ministeriumssprecherin. Nicht mehr das BMI nehme die Finanzverantwortung für entsprechende Maßnahmen zentral wahr, sondern sie teile sich unter den fachlich jeweils zuständigen Ressorts auf. Zudem seien Aufgaben der Verwaltungsdigitalisierung von den Ländern zu erfüllen. Sowohl die Bundesressorts als auch die Länder seien „bereits im vergangenen Jahr“ darauf aufmerksam gemacht worden.
Darüber hinaus verweist das BMI auf eine vielgestaltige Förderkulisse für die Digitalisierung. Beispielsweise werde das zentrale Budget für Bund und Länder bei der FITKO (Förderale IT-Kooperation) des IT-Planungsrats im nachästen Jahr merklich steigen. 2023 liegt es bei 95 Millionen Euro, 2024 sollen es rund 170 Millionen Euro sein.
Handschuh mahnt: Nicht an Digitalisierung sparen
Dennoch kommen aus Reihen der Kommunen mahnende Worte, was die konsequente OZG-Umsetzung betrifft. Die Diskussion über die Reduzierung der Mittel für die Verwaltungsdigitalisierung sei das „falsche Signal“, sagt Alexander Handschuh, Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB), gegenüber der DNK-Schwesterpublikation #stadtvonmorgen. Im Gegenteil müssten Bund und Länder alle Anstrengungen unternehmen, „dass die begonnene und noch nicht abgeschlossene Umsetzung des OZG gesichert ist“. Dafür brauche es Finanzmittel, und es dürfe keinen „harten Cut“ geben.
Schließlich trete man nun in eine Phase, in der es darum gehe, die digitalen Lösungen, die in den vergangenen Jahren entwickelt wurden, auszurollen und in die Kommunen zu bringen. Wer daran spare, spare „am falschen Ende“, sagt Handschuh, der auch Mitglied im IT-Planungsrat ist. „Aus unserer Sicht wird der Digitalisierung im Haushalt 2024 grundsätzlich nicht der Stellenwert eingeräumt, den sie hat, um das Land voranzubringen.“
Andreas Erb ist Redakteur im Public Sector des F.A.Z.-Fachverlags. Er arbeitet insbesondere an der Weiterentwicklung der Plattform #stadtvonmorgen und berichtet dabei vorwiegend über urbane Transformationsprozesse. Für die Redaktion von „Der Neue Kämmerer“ beleuchtet er diese Themen aus Perspektive der Kommunalfinanzen. Seit 1998 ist der Kulturwissenschaftler als Journalist und Autor in verschiedenen Funktionen tätig, seit 2017 als Redakteur im F.A.Z.-Fachverlag.

