Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung stellt das Bundesumweltministerium den Kommunen zusätzlich 100 Millionen Euro für Klimaschutzprojekte zur Verfügung. Diese können zum Beispiel für die Förderung des Radverkehrs und kommunale Klimaschutz-Modellprojekte beantragt werden, heißt es in der Mitteilung.
Kämmerer dürfen voll finanzieren
Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth betrachtet den Geldtopf als notwendig, da zukunftsträchtige Investitionen nicht an knappen Kassen scheitern sollen: „Die Coronakrise darf den Klimaschutz nicht ausbremsen“, wird er zitiert. „Deshalb verändern wir einen wesentlichen Fördergrundsatz und machen sogar die Vollfinanzierung für bestimmte Klimaschutzmaßnahmen möglich. Von den Änderungen werden auch diejenigen Kommunen profitieren, die erst durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage gerückt sind“, verspricht Flasbarth.
Die Bundesregierung befreit finanzschwache Kommunen laut Mitteilung bis Ende 2021 von der Pflicht, einen Eigenanteil zu leisten. Für bestimmte Ausgaben, die zuwendungsfähig sind, können Kämmerer und ihre Gemeinden zudem eine Finanzierung von bis zu 100 Prozent erhalten.
Die Definition zu finanzschwachen Kommunen ist der Mitteilung zufolge dahingehend erweitert worden, dass auch diejenigen Kommunen profitieren, die erst kürzlich in eine finanzielle Notlage geraten sind. Als finanzschwach gelten demnach künftig alle Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen, oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
„Die Coronakrise darf den Klimaschutz nicht ausbremsen.“
Neue Regeln der Nationalen Klimaschutzinitiative
Kämmerer können die Mittel vom 1. August 2020 an beantragen. Zudem hat die Bundesregierung beschlossen, Änderungen an drei kommunalen Förderprogrammen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) vorzunehmen. Demnach werden gemäß der Kommunalrichtlinie die Förderquoten um jeweils 10 Prozentpunkte in allen Förderschwerpunkten erhöht.
Darüber hinaus erhöht sich die Förderquote im Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ von 75 Prozent auf bis zu 80 Prozent. Und: Im Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ ändert sich die Förderquote von 70 Prozent auf bis zu 80 Prozent.
Hiervon sollen laut Bundesumweltministerium Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine, kulturelle Einrichtungen oder Hochschulen profitieren. Der Mindesteigenanteil, den die Antragsteller selbst finanzieren müssen, wird in den genannten Förderprogrammen zeitweise abgesenkt.
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