DNK hat in den Landesfinanzministerien nachgefragt: Welche Maßnahmen planen Sie für das kommende Jahr 2022? Die Antworten fallen unterschiedlich aus.

Baden Württemberg

Keine Angabe – laut einer Pressemitteilung des Finanzministeriums haben sich Land und Kommunen aber jüngst auf eine Empfehlung an den Landtag mit einem Maßnahmenpaket von rund 170 Millionen Euro geeinigt.

Bayern

Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Ministerrat und den Bayerischen Land­tag erhalten die bayerischen Kommunen im Jahr 2022 rund 10,5 Milliarden Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich. Hinzu kommen einmalig zusätzliche Mittel für Investitionen in Höhe von 400 Millionen Euro.

Berlin

Im Entwurf des vorliegenden Doppelhaushalts für die Jahre 2022/23 ist für das Jahr 2022 eine Entnahme aus der „Pandemierücklage“ in Höhe von 1,4 Milliarden Euro vorgesehen.

Brandenburg

Im Jahr 2022 sollen die Mindereinnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich zu 37,5 Prozent (71,7 Millionen Euro) sowie die anteiligen kommunalen Steuermindereinnah­men mit einem Gesamtvolumen von 76,1 Millionen Euro ausgeglichen werden. Zudem will Brandenburg auf den hälftigen Anteil aus der Abrechnung des kommunalen Finanz­ausgleichs 2020 in Höhe von 91,6 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2022 verzichten. Des Weiteren wird ein pauschaler Vorsorgebetrag für Corona-bedingte Maßnahmen zur Verfü­gung stehen. Nach dem derzeitigen Stand der Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 erhöht dieser sich auf 500 Millionen Euro. Ins­gesamt sind Corona-bedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen im Umfang von rund 827 Millionen Euro für 2022 geplant.

Bremen

Für das Jahr 2022 sind in den Haushaltsent­würfen für den Bremen-Fonds Globalmittel in Höhe von 140 Millionen Euro im Landes­haushalt und von 230 Millionen Euro im städ­tischen Haushalt vorgesehen.

Hamburg

Die Bürgerschaft hat 2020 mit dem Covid-19-Notsituationsgesetz festgestellt, dass die Coronapandemie eine Naturkatastrophe und die dadurch hervorgerufenen Beeinträchti­gung der Haushaltslage eine außergewöhn­liche Notsituation darstellen. Damit kann Hamburg abweichend von den in Normal­lage geltenden Regelungen der Schulden­bremse zusätzliche Kredite aufnehmen (bis zu 3 Milliarden Euro 2020–2022) sowie ein zusätzliches doppisches Defizit (bis zu 3,5 Milliarden Euro 2020–2022) verursachen. Die Mittel dienen zur Finanzierung der Aufwände im Zusammenhang mit der Pandemie.

Hessen

Bis zum Ende dieses Jahres werden alle Maß­nahmen aus dem Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ finanziert. Die Entscheidung über die Weiterfinanzierung der für 2022 geplanten Maßnahmen ist dem weiteren parlamentarischen Verfahren zum Haushaltsplanentwurf 2022 vorbehalten.

Mecklenburg-Vorpommern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat mit dem Ersten und Zweiten Nachtragshaushalts­gesetz 2020 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 2,85 Milliarden Euro für die Jahre 2020 und 2021 zur Bekämpfung der Folgen der Coronakrise bereitgestellt. Schwer­punkte sind die Aufstockung der kommunalen Finanzausstattung, zusätzliche Maßnahmen im Bereich Breitbandausbau sowie die Kofi­nanzierung des ÖPNV-Rettungsschirms. Die Hilfen werden über das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ finanziert. Die Maßnah­men umfassen zum Teil mehrjährige Finanzie­rungszeiträume, so dass sie in den Folgejah­ren weiterhin umgesetzt werden können. Die freigegebenen Haushaltsmittel stehen auch künftig zur Verfügung. Die Förderung orien­tiert sich am Bedarf, so dass auch kurzfristig eine zusätzliche Unterstützung erfolgen kann.

Niedersachsen

Die Finanzergebnisse des vergangenen Jahres belegen eine deutlich weniger belastende Ent­wicklung auf kommunaler als auf Landesseite. Auch die aktuelle Steuerschätzung belegt, dass die Haushaltslage der Kommunen sich in Zukunft weiterhin positiv entwickeln wird. Für ein weiteres kommunales Hilfsprogramm sieht die Landesregierung daher aktuell keine Notwendigkeit.

Nordrhein-Westfalen

Die Gemeindefinanzierung für das Jahr 2022 wird erneut so gestellt, als hätte es Corona nicht gegeben. Dazu erfolgt eine Unterstüt­zungsfinanzierung aus dem „NRW-Rettungs­schirm“ in Höhe von rund 549 Millionen Euro. Vor dem Hintergrund des bisherigen Verlaufs der Coronapandemie sind derzeit keine weite­ren – aus Anlass von Corona – Zuweisungen vorgesehen.

Rheinland-Pfalz

2021 stehen unter anderem Landesmittel in Höhe von rund 150 Millionen Euro für ver­schiedene Zwecke zur Überwindung der Co­vid-19-Pandemie im Sondervermögen „Nach­haltige Bewältigung der Corona-Pandemie“ zur Verfügung. Bis zum 30. September 2021 wurden aber noch keine Mittel verausgabt. Die Hilfen aus dem Sondervermögen bleiben auch 2022 verfügbar. Aufgrund der sich der­zeit wieder zuspitzenden Lage beobachtet die Landesregierung die finanzielle Entwicklung der Kommunen genau, um im Bedarfsfall not­wendige Hilfen zeitnah erörtern zu können.

Saarland

Im Rahmen des „Kommunalen Schutz­schirms“ ist vorgesehen, dass das Land den Kommunen 2022 50 Millionen Euro für Steu­erausfälle und für die Teilkompensation der Kosten der Unterkunft weitere 5 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Zur Stabilisierung des kommunalen Finanzausgleichs wegen pandemiebedingter sowie konjunkturbeding­ter Steuermindereinnahmen des Landes ist für 2022 ein Zuschuss in Höhe von 129 Millionen Euro veranschlagt. Zur Unterstützung der Di­gitalisierung der kommunalen Verwaltungen sind 2022 noch 3 Millionen Euro vorgesehen.

Sachsen

Unter Berücksichtigung der aktuell vorliegen­den Abrechnung werden für die Jahre 2021 und 2022 insgesamt 163 Millionen Euro zum Ausgleich von Steuerausfällen bereitgestellt (59,6 Millionen Euro 2021, 103,5 Millionen Euro 2022). Weiterhin wird die 2021 fällige Abrechnung des Finanzausgleichsjahrs 2020 teilweise, und zwar in Höhe von 139,6 Mil­lionen Euro, bis 2023/24 gestundet. Damit stehen den Kommunen von Landesseite in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 302,7 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.

Sachsen-Anhalt

Für das Jahr 2022 soll das Finanzausgleichs­volumen von 1,628 Milliarden Euro auf 1,735 Milliarden Euro erhöht werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll Anfang Dezember 2021 von der Landesregierung beschlossen und anschließend im Landtag beraten werden. Ein gesonderter Ausgleich von Steuerausfällen der Gemeinden ist derzeit nicht vorgesehen. Zusätzlich soll ein „Sonder­vermögen Corona“ aufgelegt werden. Von den 60 Einzelmaßnahmen können auch die Kommunen partizipieren.

Schleswig-Holstein

Der Landtag Schleswig-Holsteins hat zur Ab­milderung der Folgen der Coronapandemie auf seine Kommunen ein Paket von insgesamt 425 Millionen Euro beschlossen. Für 2022 ist daraus die Fortsetzung der anteiligen Kom­pensation der Lohn- und Einkommensteuer in Höhe von 26 Millionen Euro geplant. Zudem sind im Rahmen des kommunalen Infrastrukturprogramms 5 Millionen Euro vorgesehen.

Thüringen

Ein Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, die Corona-bedingte Aufstockung der Finanzausgleichsmasse für das Jahr 2022 beizubehalten. Nach dem derzeit geltenden Gesetz endet das Sondervermögen „Thürin­ger Corona-Pandemie-Hilfefonds“ zum 31. Dezember 2021. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine Verlängerung bis Ende 2022 vorsieht, um die begonnenen Maßnahmen abfinanzieren zu können. Das Sondervermögen wurde 2020 errichtet und mit einer Zuführung von Lan­desmitteln in Höhe von 695 Millionen Euro ausgestattet.

a.jarchau@derneuekaemmerer.de

Info

Die Auszüge aus den Antworten der Landesfinanzministerien sind zuerst in der Ausgabe 4/2021 von Der Neue Kämmerer erschienen.

Welche Corona-Hilfen die Kommunen 2021 von den Bundesländern bekommen haben, lesen Sie hier.

Mehr zum Thema Corona-Finanzierung finden Sie auf unser Themenseite.

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