Die Freie und Hansestadt Hamburg erwirbt vom Fußballverein HSV das Grundstück seines Volksparkstadions zum Verkehrswert von 23,5 Millionen Euro. Gleichzeitig vergibt sie an den HSV ein Erbbaurecht bis 2087 mit einer Verlängerungsoption bis 2117. Der jährliche Erbbauzins beträgt 1,8 Prozent des Verkehrswerts. Die Arena bleibt im Eigentum des Klubs. Darüber unterzeichneten die Verantwortlichen von Klub und Stadt in der vergangenen Woche eine Absichtserklärung („Letter of Intent“).
Grundstücksdeal soll EM-Bewerbung stützen
Der Grundstücksdeal steht im Zusammenhang mit der Bewerbung Hamburgs als Austragungsort der Fußballeuropameisterschaft 2024. Das Geld aus dem Geschäft soll den HSV dazu befähigen, die Investitionen in sein Stadion „aus eigener Kraft zu schultern“, sagt der Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel. Seine eigentlich für den EM-Ausbau des Stadions vorgesehenen Mittel müsse der Verein dazu nutzen, die durch die Coronakrise ausbleibenden Umsätze auszugleichen, erklärt HSV-Finanzvorstand Frank Wettstein.
Der Letter of Intent sieht auch vor, dass der Hamburger SV keine sonstigen Zuwendungen der Stadt für Investitionen in das Volksparkstadion beantragt. Dies bedeute für die Stadt „Planungssicherheit“ und nehme ihr ein „Haushaltsrisiko“, so Dressel.
Es gibt keinen Rabatt für den HSV.
„Das ist kein HSV-Rettungsschirm“
Es handele sich um ein „Geschäft mit Gegenleistung“, betonte Wettstein bei einer Pressekonferenz zur „Zukunftsfähigkeit des Volksparkstadions“ am 16. September. Dabei informierte Wettstein gemeinsam mit Dressel sowie dem Hamburger Innen- und Sportsenator Andy Grote über den Grundstücksverkauf. „Das ist kein HSV-Rettungsschirm. Das ist auch keine offene oder verdeckte Form einer Beihilfe“, unterstrich der HSV-Vorstand.
Auch Finanzsenator Dressel sieht in dem Vorgang keine Beihilferelevanz. Bei der Bemessung des Erbpachtzinses sei der übliche Tarif für gewerbliche Grundstücke zum Ansatz gekommen. Zudem beinhalte der Vertrag unter anderem eine Anpassung an den Verbraucherpreisindex. Es gebe „keinen Rabatt für den HSV“. Die Konditionen seien „handelsüblich und marktüblich“.
Darüber hinaus erlaube die Langfristigkeit des Erbpachtvertrags dem HSV, auf verlässlicher Basis „im weiteren Verlauf des Jahrhunderts“ gegebenenfalls mit Banken weiter in das Stadion zu investieren. Dass die Absichtserklärung darauf abzielt, das Erbbaurecht über 2117 hinaus möglichst nochmals zu verlängern, sei „eine Art Ewigkeitsversprechen“, so Dressel. „Wir können natürlich nicht rechtsverbindlich sagen, was in 100 Jahren sein soll.“
Kritik am Steuermitteleinsatz für den Profifußball
Kritik an dem Vorhaben kommt insbesondere vom Hamburger Bund der Steuerzahler. „Wie bekannt ist, benötigt der HSV dringend Geld. Es bestehen bei uns allerdings erhebliche Zweifel, ob das privatwirtschaftliche Risiko des HSV nun per Grundstücksverkauf auf die Stadt Hamburg übertragen werden sollte“, sagt der Vorsitzende des Steuerzahlerbundes, Lorenz Palte. Er fordert Transparenz bei der anstehenden Vertragsgestaltung.
Grundsätzlich hätten die Steuerzahler „nicht die Aufgabe, für Fehler im Management von Fußballvereinen geradezustehen“. Palte erinnert daran, dass der Fußballverein das Grundstück, das er nun für 23,5 Millionen Euro an die Stadt verkauft, 1998 mitsamt der damals sanierungsbedürftigen Arena für eine symbolische D-Mark von der Stadt erworben hatte.
Wie bekannt ist, benötigt der HSV dringend Geld.
Votum der Hamburger Bürgerschaft steht noch aus
Seit Jahren droht dem Hamburger Traditionsverein ein Niedergang. 2018 stieg das Gründungsmitglied der Bundesliga in die zweite Klasse ab. Damit einher gehen auch finanzielle Herausforderungen. Neben dem Spielraum für die Stadionmodernisierung habe der Deal für den Klub die Bedeutung, die „wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des HSV auch unter diesen sehr schwierigen Bedingungen zu sichern“, so Sportsenator Grote.
Eine wesentliche Voraussetzung für den Vollzug des Geschäfts ist das Votum der Hamburger Bürgerschaft. Die Abstimmung findet voraussichtlich Mitte Dezember statt. Bei positivem Votum könnte der Kaufpreis bis zum Jahresende fließen. „Ich rechne mit breiter Zustimmung“, sagt Dressel.
Schließlich habe das Grundstücksgeschäft auch eine städtebauliche Dimension. Es füge sich „in die Bodenpolitik, in unsere Erbbaurechtsstrategie wunderbar ein“.
Nach dem Flughafen ist das Volksparkstadion mit rund 76.000 Quadratmetern das zweitgrößte Gelände Hamburgs mit einem gewerblichen Erbbaurecht. Damit schaffe man ein „Stück strategische Interessensicherung der Stadt über Jahrhunderte hinweg“.
Andreas Erb ist Redakteur im Public Sector des F.A.Z.-Fachverlags. Er arbeitet insbesondere an der Weiterentwicklung der Plattform #stadtvonmorgen und berichtet dabei vorwiegend über urbane Transformationsprozesse. Für die Redaktion von „Der Neue Kämmerer“ beleuchtet er diese Themen aus Perspektive der Kommunalfinanzen. Seit 1998 ist der Kulturwissenschaftler als Journalist und Autor in verschiedenen Funktionen tätig, seit 2017 als Redakteur im F.A.Z.-Fachverlag.