Die Gemeindefinanzierungsgesetze (GFG) 2022, 2023 und 2024 des Landes Nordrhein-Westfalen benachteiligen Großstädte nicht in verfassungswidriger Weise. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VGH) für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) am Dienstag dieser Woche entschieden und damit die Verfassungsbeschwerden von acht Großstädten abgewiesen.
Verfassungsgerichtshof NRW lässt Großstädte abblitzen
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