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Greensill-Anlage: Eschborn bekommt keinen Schadensersatz

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Die Stadt Eschborn hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber Rödl & Partner. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main Ende Februar entschieden. Das Prüfungs- und Beratungsunternehmen hatte die Stadt im Zusammenhang mit der Erstellung ihrer Anlagerichtlinie beraten, die zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten war. Die Kommune hatte laut Urteil zwischen Juni und November 2020 in mehreren Tranchen insgesamt 35 Millionen Euro bei der Greensill Bank angelegt. Im März 2021 hatte die Greensill Bank Insolvenz angemeldet.

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