Mit der Neufassung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) unternimmt die Bundesregierung einen neuen Anlauf zur Digitalisierung der Verwaltungsleistungen. Parallel zum Gesetzesentwurf beschloss das Bundeskabinett am 24. Mai 2023 Eckpunkte für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung. Darin werden Prioritäten und Standards formuliert sowie eine engere Koordination mit der Registermodernisierung und der digitalen Identität in die Wege geleitet.
„BundID“ als zentraler Identitätsnachweis
Zum Jahresende 2022 waren die Zielsetzungen des ursprünglichen Gesetzes deutlich verfehlt worden. Bis dahin war nur ein geringer Teil der Verwaltungsleistungen in allen Bundesländern digital zugänglich. Allerdings gelang es beispielsweise der Bundesagentur für Arbeit, zum Stichtag alle ihre 70 Leistungen digital anzubieten. Im März 2023 legten zehn Bundesländer ein Positionspapier zur OZG-Novelle vor und forderten darin unter anderem eine bundeseinheitliche Identität und mehr Unterstützung für die Kommunen.
Die „BundID“ kommt nun in Form eines zentralen Bürgerkontos, über das deutschlandweit digitale Anträge gestellt werden können. Das zentrale Bürgerkonto wird der Bund bereitstellen, heißt es im Gesetzesentwurf. Zudem soll das „Once-Only-Prinzip“ gelten: Nachweise können mit Einverständnis des Antragstellers elektronisch von anderen Behörden abgerufen werden. Die Digitalfunktion des Personalausweises soll die analoge Unterschrift ersetzen.
Schwerpunkt auf 15 häufige OZG-Leistungen
Auch eine gezielte Unterstützung der Kommunen bei der Digitalisierung besonders häufig genutzter Leistungen ist vorgesehen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hob nach der Kabinettssitzung die Fokussierung auf 15 Leistungen hervor, auf die man sich mit Ländern und Kommunen geeinigt habe. Als Beispiele nannte sie die Kfz- und Führerscheinanmeldung, die Ummeldung, die Eheschließung, die Baugenehmigung und das Elterngeld. „Das ist ein großer Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger – und ein Meilenstein auf dem Weg zum digitalen Staat“, sagte Faeser.
Laut dem Dashboard OZG-Umsetzung sind aktuell 126 von 575 Verwaltungsleistungen bundesweit digital verfügbar. Eine digitale Antragstellung von Elterngeld ist bereits in zehn Bundesländern flächendeckend möglich. Bauvorbescheide und Baugenehmigungen können in sieben Bundesländern zu 100 Prozent digital beantragt werden. In sechs Bundesländern können Kfz bei allen Zulassungsstellen digital zugelassen, um- und abgemeldet werden. Nur Berlin und Hamburg bieten Führerscheinanmeldung und Eheschließung allen Bürgern digital an.
g-schilling@derneuekaemmerer.de
Gunther Schilling ist Verantwortlicher Redakteur Public Sector mit Schwerpunkt „#stadtvonmorgen“. Für „Der Neue Kämmerer“ schreibt er insbesondere über die Themen Haushalt und kommunale Unternehmen. Der Diplom-Volkswirt ist seit 1990 als Redakteur in der F.A.Z.-Verlagsgruppe tätig. Das Team von „Der Neue Kämmerer“ verstärkt Gunther Schilling seit Januar 2022. Zuvor war er Leitender Redakteur des Außenwirtschaftsmagazins „ExportManager“.