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Vielfalt bei den Bezahlkarten für Asylbewerber

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Thüringen digitalisiert Sozialleistungen

Die Asylsuchenden im Thüringer Landkreis Greiz erhalten einen Teil ihrer Leistung, das sogenannte Taschengeld, noch in bar, den restlichen Betrag aber auf eine Bezahlkarte. Bargeldabhebungen von der Karte sind vorerst nicht möglich, sondern nur Kartenzahlungen im Landkreis Greiz. Diese Einstellungen können sich aber nach der Pilotphase ändern, was dank der technischen Flexibilität von givve® möglich ist.

Im Saale-Orla-Kreis kann die Bezahlkarte im eigenen Landkreis sowie in allen angrenzenden Postleitzahlengebieten für Zahlungen eingesetzt werden. Dort erhalten Asylsuchende kein Bargeld, sondern den gesamten Leistungssatz auf die Bezahlkarte. Ein Teilbetrag dieser Leistung kann pro Monat in bar abgehoben werden – es ist sogar möglich, diesen Teilbetrag pro Bezahlkarte individuell in der Höhe einzustellen.

Ähnlich wie im Saale-Orla-Kreis gestalten sich die Bezahlkarten, die im Wartburgkreis zum 1. März eingeführt wurden. “In nur wenigen Wochen haben wir die Bezahlkarte für den Wartburgkreis gemeinsam mit givve® umgesetzt und sind sehr zufrieden mit der guten Zusammenarbeit. Die Karte im eigenen Design unseres Landkreises kann sowohl zum Bezahlen bei Mastercard Akzeptanzstellen als auch für Barabhebungen an Verkaufsstellen eingesetzt werden. Für uns in der Verwaltung sowie für die Kartennutzer ist die Bezahlkarte sehr einfach zu handhaben”, so der Kreisbeigeordnete des Landratsamts Martin Rosenstengel.

Expertise von givve®

givve® versorgt bereits seit 2010 inzwischen 23.000 Kunden mit über einer halben Million Bezahlkarten im öffentlichen und privaten Sektor. givve® kann eine große Anzahl an Karten in kurzer Zeit bereitstellen. Das Unternehmen profitiert zudem von seinem französischen Mutterkonzern, der Groupe Up, der bereits Asylsuchende diverser Länder mit Bezahlkarten ausgestattet hat.

Finanzielle Einsparungen

In Frankreich zeigte sich, dass die Bezahlkarte enorme monetäre Einsparungen erbringt. Sicherheitspersonal wird nicht mehr benötigt, es entstehen weniger Personalkosten, es entfallen Werttransportunternehmen und Unterhaltskosten von Kassenautomaten. Durch die Bezahlkarte entstehen weniger Kosten und viel weniger Verwaltungsaufwand, weil diese einfach regelmäßig per „Mausklick“ wieder beladen werden kann und nur einmalig pro Person ausgegeben werden muss. Bei givve® gibt es weder eine Vertragsbindung noch eine Mindestbestellmenge.

Einfache Verwaltung

Die Verwaltung der Karten ist entweder über das Online-Verwaltungs Portal von givve® möglich oder alternativ können die Karten direkt aus dem gewohnten Fachverfahren innerhalb der Behörden-Software per SEPA Überweisung beladen werden, die restliche Verwaltung bleibt dabei im Online Verwaltungsportal von givve®. Als dritte Option kann die gesamte Verwaltung innerhalb der Behördensoftware (z.B. Prosoz oder LÄMMkomm Lissa) stattfinden, indem die Funktionalität des Online-Verwaltungsportals an die hausinterne Behördensoftware angebunden wird.

Asylsuchende profitieren

Die Bezahlkarte bietet auch den Asylsuchenden Vorteile. Sie können beispielsweise an Self-Service-Kassen und sonstigen Automaten bezahlen, die kein Bargeld akzeptieren. Außerdem sparen sie sich die regelmäßigen Bargeldabholungen in den Behörden.

Warum die Bezahlkarte von givve® besser als nur Bargeld ist, erfahren Sie in unseren kostenlosen und unverbindlichen Webinaren.