Anfang dieser Woche hat der Finanzausschuss im Bundestag den Weg für das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz freigemacht. Der insgesamt gute Gesetzentwurf sei jetzt noch einmal verbessert worden – auch zugunsten der Kommunen, erklärte die CDU/CSU-Fraktion.
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten dem von ihnen eingebrachten Entwurf laut Mitteilung aus dem Bundestag zu. Die Fraktionen von AfD und FDP stimmten dagegen, die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Mindereinahmen der Kommunen ausgleichen
Durch eine Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern werde der Bundesanteil an der Umsatzsteuer in diesem Jahr um 8,619 Milliarden Euro zugunsten der Länder gesenkt.
Ursprünglich seien sechs Milliarden Euro vorgesehen gewesen. Mit der Erhöhung des Betrags sollen demnach die mit dem Kinderbonus verbundenen Mindereinnahmen für Länder und Kommunen vollständig kompensiert werden.
Zudem sollen die Umsatzsteuersätze vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 befristet sinken. Der Steuersatz soll in diesem Zeitraum von 19 auf 16 Prozent abgesenkt werden, der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent. Außerdem gibt es der Mitteilung zufolge steuerliche Erleichterungen für die Wirtschaft und für Familien.
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Anne-Kathrin Meves ist Redakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Anglistik, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften (M.A.) hat sie ein Volontariat beim Deutschen Fachverlag in Frankfurt am Main absolviert. Danach wechselte sie 2011 als Redakteurin zu Frankfurt Business Media, dem FAZ Fachverlag. Zunächst schrieb sie dort für die Magazine „FINANCE“ und „Der Treasurer“. 2018 wechselte sie in das Redaktionsteam von „Der Neue Kämmerer“.

