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Bayern will gegen Länderfinanzausgleich vorgehen

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Bayern stellt beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen die derzeitige Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs. Das hat der Bayerische Ministerrat in seiner Kabinettsitzung am Dienstag beschlossen, meldet die Staatskanzlei.

Bayern schultere als mit Abstand größtes „Zahlerland“ seit Jahren mehr als die Hälfte des gesamten Ausgleichsvolumens, heißt es in der Mitteilung zur Begründung der Entscheidung. Allein 2022 habe das Bundesland knapp 10 Milliarden Euro aufgrund des „Finanzkraftausgleichs“ gezahlt, wie das Gesetz des Bundes offiziell heißt. Insgesamt habe Bayern seit Inkrafttreten des Finanzausgleichssystems etwa 3,4 Milliarden Euro erhalten und 108 Milliarden Euro gezahlt.

Länderfinanzausgleich: Verhandlungslösung unrealistisch

„Solidarität und Eigenverantwortung müssen sich im Ausgleichssystem künftig wieder die Waage halten“, heißt es in der Mitteilung weiter. Es sei Aufgabe des Bundesgesetzgebers, auf die „besorgniserregende Schieflage“ im Ausgleichssystem zu reagieren. Der Bundesgesetzgeber handele aber trotz der enormen finanziellen Belastung Bayerns nicht. Eine Lösung auf dem Verhandlungsweg erscheine Bayern bei maximal fünf „Zahlerländern“ gegenüber minimal elf „Nehmerländern“ im Länderkreis unrealistisch. So sei der Weg über den Normenkontrollantrag für Bayern „alternativlos“, um zu einem fairen und ausgewogenen Ausgleichssystem zurückzukehren.

„Bayerisches Wahlkampfmanöver“

„Es ist erstaunlich, dass der Ministerpräsident Markus Söder gegen eine Regelung klagen will, die der Finanzminister Markus Söder mit verhandelt hat“, kommentiert Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere die Entscheidung aus Bayern. „Wir haben es ganz offensichtlich mit einem bayerischen Wahlkampfmanöver zu tun.“

Insgesamt zwölf Länder, darunter Niedersachsen, bedauern die Entscheidung der Bayerischen Staatskanzlei, gegen den Finanzausgleich zu klagen. Das bringen neben Heere auch die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in einer gemeinsamen Pressemitteilung zum Ausdruck.

Gleichwertige Lebensverhältnisse

Sie machen darin deutlich, dass erst der bundesstaatliche Finanzausgleich die finanziellen Voraussetzungen dafür lege, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu wahren und ein vergleichbares Angebot öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet zu schaffen.

Die genannten Länder bekennen sich in der Mitteilung daher „zu den geltenden Regelungen des Finanzausgleichs und kritisieren den Beschluss der Bayerischen Staatsregierung, gegen die erst im Jahr 2020 in Kraft getretenen Regelungen zu klagen.“ Dem Ausgang des verfassungsgerichtlichen Verfahrens sehen sie „gelassen entgegen, da keine Zweifel daran bestehen, dass der geltende Finanzausgleich den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht“.

ak.meves@derneuekaemmerer.de

Anne-Kathrin Meves

Anne-Kathrin Meves ist Redakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Anglistik, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften (M.A.) hat sie ein Volontariat beim Deutschen Fachverlag in Frankfurt am Main absolviert. Danach wechselte sie 2011 als Redakteurin zu Frankfurt Business Media, dem FAZ Fachverlag. Zunächst schrieb sie dort für die Magazine „FINANCE“ und „Der Treasurer“. 2018 wechselte sie in das Redaktionsteam von „Der Neue Kämmerer“.