Es war nur noch eine Frage der Zeit: Am Montagabend hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) beim Amtsgericht Bremen einen Insolvenzantrag für die Greensill Bank gestellt. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin gegenüber dieser Zeitung.
Die Frage, welchen Insolvenzgrund die Bafin in ihrem Antrag angab, wollte die Sprecherin unter Verweis auf das nichtöffentliche Verfahren nicht beantworten. Als Insolvenzgründe kommen im deutschen Recht die Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit sowie die Überschuldung in Betracht. Das Amtsgericht will nun „zeitnah“ über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.
Kommunen können Einlagen abschreiben
Die zahlreichen Kommunen, die Geld bei der Greensill Bank angelegt haben, können ihre Einlagen damit faktisch abschreiben. Als Gläubiger im Insolvenzverfahren können sie ihre Forderungen lediglich zur Insolvenztabelle anmelden und allenfalls darauf hoffen, einen Minimalbetrag über die Insolvenzquote zurückzubekommen – vorausgesetzt, dass bei der Skandalbank noch ein Restvermögen vorhanden ist.
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Alle aktuellen Entwicklungen zur Greensill-Pleite können Sie in unserem Ticker nachlesen. Weitere Hintergründe – auch zur Reform der Einlagensicherung – finden Sie auf der Themenseite Greensill Bank.
Dr. Sarah Döbeling ist gemeinsam mit Vanessa Wilke Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Sarah Döbeling hat Rechtswissenschaften in Kiel studiert und zu einem konzernrechtlichen Thema promoviert. Im Anschluss an ihr Volontariat bei der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH war sie bis 2015 Redakteurin des Magazins „FINANCE“ und verantwortete zudem redaktionell die Bereiche Recht und Compliance innerhalb von F.A.Z. BUSINESS MEDIA. Nach weiteren Stationen beim Deutschen Fachverlag und in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei kehrte Sarah Döbeling im September 2017 in die F.A.Z.-Verlagsgruppe zurück und leitet seitdem die Redaktion der Zeitung „Der Neue Kämmerer“.


