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Grundsteuer: Länder fordern Nachbesserungen

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Die Länder sehen bei der geplanten Reform der Grundsteuer zum Teil noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Bei der ersten Lesung am vergangenen Freitag im Bundesrat waren sich zwar alle Länder einig, dass es richtig und wichtig sei, mithilfe einer Neuregelung Einnahmeausfälle für die Kommunen zu verhindern. Etliche Redner, allen voran der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) wiesen jedoch darauf hin, dass es darum gehen müsse, zu einer „einfachen, gerechten und für die Verwaltung handhabbaren Grundsteuer“ zu kommen.

Konkret spricht sich der Bundesrat dafür aus, den Hauptfeststellungszeitpunkt für die Bodenrichtwerte um ein Jahr auf den 1. Januar 2021 vorzuziehen. Ein späterer Stichtag könnte in den Finanzverwaltungen der Länder zu Umsetzungsproblemen führen. Zudem machen sich die Länder dafür stark, die Grundsteuerwerte nicht wie im Regierungsentwurf vorgesehen, in einem sieben-, sondern einem achtjährigen Turnus bestimmen zu lassen.

Länder fordern Vereinfachungen

Aus der Sicht der Länder ist das geplante Vorgehen des Bundes zudem an vielen Stellen zu kompliziert und aufwendig. Bei der Bewertung unbebauter Grundstücke sollte nach Überzeugung der Länder der sogenannte Zonenwert maßgeblich sein. Änderungen fordern sie auch bei der Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern. Hier sollte auf die Berücksichtigung des Umrechnungskoeffizienten verzichtet werden.

Kommt die Kostenerstattung?

Auf Initiative Hamburgs fordert der Bundesrat die Bundesregierung zudem auf, die Länder bei der Bewältigung der durch die Reform entstehenden Kosten zu unterstützen. „Ganz gleich, welchen Weg die Länder letztlich bei der Neugestaltung der Grundsteuer beschreiten, ob Sie den Gesetzentwurf der Bundesregierung umsetzen oder von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen – ihnen werden in jedem Fall erhebliche Kosten entstehen. Hier kann und sollte der Bund die Umsetzungsphase im Sinne eines gesamtstaatlichen Bündnisses für die Steuerverwaltung finanziell aber auch darüber hinaus unterstützen. Wichtig ist auch, dass wir beim Länderfinanzausgleich einen Weg finden, der die Nutzung der Öffnungsklausel praktisch nicht verunmöglicht. Dazu ist noch einiges zu tun“, erläuterte Finanzsenator Andreas Dressel den Vorstoß der Freien und Hansestadt.

Länder dürfen abweichen

Keine Einwände hat der Bundesrat gegen die von der Bundesregierung vorgeschlagene Grundgesetzänderung. Mit der geplanten Verfassungsänderung soll die Grundsteuer eindeutig der Befugnis des Bundes zugeordnet werden. Zugleich sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, eigene, länderspezifische Regelungen zu schaffen.

Nun liegt der Ball wieder beim Bundestag. Sowohl dort als auch im Bundesrat ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, um die Verfassung entsprechend ändern zu können. Die Große Koalition ist dabei auf Stimmen von Grünen und FDP angewiesen. Die Liberalen stellen sich jedoch bislang quer. Ihnen ist der angeblich mit der Neuregelung verbundene bürokratische Aufwand zu hoch. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Öffnungsklausel für die Länder drohe so ins Leere zu laufen. Mit ihrer Argumentation steht die FDP nicht alleine da: Bei einer Expertenanhörung im Bundestag wurde kürzlich ähnlich argumentiert.

a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de

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