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Kommunalpolitiker warnen vor „Grundsteuernotstand“

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Bei der Reform der Grundsteuer droht allen Beteiligten die Zeit wegzulaufen. Um den Wegfall dieser für die Kommunen überaus wichtigen Einnahmequelle zu verhindern, hat die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU (KPV) nun einen Brandbrief auf den Weg gebracht. Darin werden die Bundesregierung, die Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Bundesrat aufgefordert, „unverzüglich die Gesetzesinitiative zu ergreifen, so dass Bundestag und Bundesrat rechtzeitig zum 31.12.2019 ein Reformgesetz zur Grundsteuer verabschieden.“

Gelinge dies nicht, müsse der Bundestag die bestehende Regelungskompetenz an die Länder abgeben. Diese fordert die KPV in dem Schreiben in deutlichen Worten auf, „parallel zur Bundesebene eigene gesetzliche Regelungen im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung vorzubereiten“, um notfalls auch sehr kurzfristig eigene Gesetze verabschieden zu können. Ein „drohender Grundsteuernotstand“ müsse in jedem Fall vermieden werden.

Scheitert die Reform an der Groko?

Ihren Vorstoß begründen die Verfasser des Brandbriefs auch mit den jüngsten politischen Entwicklungen. Es sei unklar, ob die SPD in ihrer Mehrheit noch zur großen Koalition stehe. Sollte es zu Neuwahlen kommen, wäre das Scheitern der Grundsteuerreform innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Frist unabwendbar, warnen die Autoren. „Der Staat darf hier nicht versagen.“

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) hatte sich im DNK-Interview (vgl. DNK 2/2019) vor kurzem noch zuversichtlich gezeigt, dass das neue Grundsteuergesetz zum Jahresende stehen wird. „Nach Ansicht der weit überwiegenden Mehrheit der Rechtsgelehrten und des Bundesinnenministeriums als Verfassungsministerium hat es der Bund in der Hand, den Ländern zentrale Kompetenzen bei der Grundsteuer einzuräumen“, sagte er. Wenn das eintrete, „steht das neue Grundsteuergesetz auch ganz schnell.“

Weiter Streit über Öffnungsklausel

Zu einer völlig anderen Einschätzung kommt Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Reinhard Meyer (SPD). Er lehnt die von Bayern favorisierte Bemessung der Grundsteuer nach der Grundstücksgröße ab und ist auch gegen eine Öffnungsklausel, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Diese würde zu einem Flickenteppich in der Gesetzgebung führen. „Damit droht auch ein Steuerwettbewerb, den die finanzschwachen Länder und damit auch Mecklenburg-Vorpommern nur verlieren können“, warnte Meyer.

Anträge zur Grundsteuer abgelehnt

Die Grünen scheiterten unterdessen mit dem Versuch, dafür zu sorgen, dass ein Gesetzentwurf für die Grundsteuerreform noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag beraten wird. Ein entsprechender Antrag wurde mit den Stimmen von Union, SPD und AfD abgelehnt.

Bereits in der vergangenen Woche scheiterten zwei Grundsteuer-Anträge der FDP- wie auch der AfD-Fraktion im Finanzausschuss des Bundestages. Die AfD hatte eine Abschaffung der Grundsteuer verlangt, da es sich dabei faktisch um einen Unterfall der Vermögensteuer handele. Die FDP wiederum hatte sich für eine Grundsteuerreform ohne bürokratische Belastungen stark gemacht und zugleich ein Modell gefordert, das rein flächenbasiert sein sollte. Dabei sollte sowohl der Grund und Boden als auch die Nutzfläche des Gebäudes in die Bewertung mit einfließen.

a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de

Info

Das komplette Interview mit Bayerns Finanzminister Füracker lesen Sie in der aktuellen DNK-Ausgabe, die am 7. Juni erschienen ist.