Die „Rathausaffäre“ um Hannovers früheren Oberbürgermeister Stefan Schostok beschäftigt weiter die Gerichte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am vergangenen Donnerstag die Verurteilung von Schostok durch das Landgericht (LG) Hannover aufgehoben – allerdings bezieht sich die Aufhebung nicht auf den Schuldspruch als solchen, sondern lediglich auf das Strafmaß.
9.000 Euro Geldstrafe für Schostok
Das LG hatte Schostok im März 2022 wegen Untreue zu einer Geldstrafe von insgesamt 9.000 Euro (90 Tagessätze à 100 Euro) verurteilt. Hintergrund waren Zulagen im Gesamtwert von knapp 50.000 Euro, die Schostoks früherer Büroleiter Frank Herbert von April 2015 bis Mai 2018 erhalten hatte. Schostok hatte nach Ansicht der Gerichte im Oktober 2017 erfahren, dass die Höhe der Zulagen rechtswidrig sei, aber nichts gegen die Zahlungen unternommen. Dem Urteil vorausgegangen war zunächst ein Freispruch für Schostok, den der BGH allerdings kassiert hatte.
Schostok hatte gegen seine Verurteilung Revision eingelegt. Diese hatte der BGH bereits Anfang dieses Jahres abgeschmettert. Gleichzeitig war auch die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen, sie griff dabei allerdings nur die Strafzumessung an. Diesem Antrag ist der BGH nun gefolgt. Er bemängelt in seiner aktuellen Entscheidung, dass das „Landgericht keine konkreten Feststellungen zu den ihm (Stefan Schostok, Anm. der Redaktion) durch die öffentliche Berichterstattung entstandenen Belastungen sowie ihm möglicherweise drohenden disziplinarrechtlichen Konsequenzen getroffen“ habe. Insofern hätte es diese Umstände auch nicht zugunsten des früheren Oberbürgermeisters werten dürfen.
Freispruch für Herbert hat Bestand
Nicht erneut vor Gericht muss dagegen der Büroleiter selbst: Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen seinen Freispruch hat der BGH verworfen. Der Grund: Herbert habe die Rechtswidrigkeit seiner Zulage nicht erkannt, sondern sich auf die Fachkenntnisse des damaligen Personaldezernenten Harald Härke verlassen. Härke hatte die Zulagen abgesegnet und ist dafür rechtskräftig wegen schwerer Untreue verurteilt worden.
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Dr. Sarah Döbeling ist gemeinsam mit Vanessa Wilke Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Sarah Döbeling hat Rechtswissenschaften in Kiel studiert und zu einem konzernrechtlichen Thema promoviert. Im Anschluss an ihr Volontariat bei der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH war sie bis 2015 Redakteurin des Magazins „FINANCE“ und verantwortete zudem redaktionell die Bereiche Recht und Compliance innerhalb von F.A.Z. BUSINESS MEDIA. Nach weiteren Stationen beim Deutschen Fachverlag und in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei kehrte Sarah Döbeling im September 2017 in die F.A.Z.-Verlagsgruppe zurück und leitet seitdem die Redaktion der Zeitung „Der Neue Kämmerer“.