Im Streit um ihre Verpackungssteuer zieht Tübingen vors Bundesverwaltungsgericht. Die DUH drängt Umweltministerin Lemke zur Positionierung.

Der Streit um die Tübinger Verpackungssteuer schlägt neue Wellen und erreicht nun die Bundespolitik. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer forderten in diesem Zusammenhang am Montag Bundesumweltministerin Steffi Lemke dazu auf, den Handlungsradius von Kommunen für die Vermeidung von Abfällen klarzustellen. Das Bundesumweltministerium teilt dazu auf Nachfrage allerdings mit, es begrüße zwar diesbezügliches kommunales Engagement, im Streit über die Tübinger Verpackungssteuer wolle es aber erst die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abwarten.

Verpackungssteuer: Tübingen streitet mit McDonald’s-Franchise

Die Stadt Tübingen erhebt seit 1. Januar eine lokale Verpackungssteuer auf To-go-Einwegverpackungen. Der Franchisenehmer einer örtlichen McDonald’s-Filiale hatte dagegen geklagt. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim kippte daraufhin die Verpackungssteuer. Gegen das Urteil zieht die Stadt nun zu Felde: Sie hat Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht eingelegt.

Das Mannheimer Gericht hatte in seinem Urteil unter anderem darauf abgezielt, dass die kommunale Verpackungssteuer mit dem bundesweit gültigen Abfallrecht nicht vereinbar sei. Vor diesem Hintergrund forderten die DUH und Oberbürgermeister Palmer die Ministerin auf, klarzustellen, „dass Städte und Gemeinden über das Verpackungsgesetz hinaus gegen die zunehmende Vermüllung vorgehen dürfen“. Denn gerade in Zeiten von Ressourcen- und Energieknappheit sei es „absolut haarsträubend, effektive Maßnahmen gegen die wahnsinnigen Einwegmüllberge auszubremsen“.

Umweltministerium will Ende des Rechtsstreits abwarten

Auf Nachfrage spricht sich eine Sprecherin des Umweltministeriums grundsätzlich dafür aus, dass „Kommunen innovative Wege einschlagen, Mehrwegverpackungen zu fördern und den Gebrauch von Einwegverpackungen zu minimieren“. Hinsichtlich einer lokalen Verpackungssteuer positioniert sich das Ministerium jedoch abwartend. Es weist auf den laufenden Rechtsstreit hin: „Sobald die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt, wird das Bundesumweltministerium prüfen, inwieweit ergänzende kommunale Regelungen durch eine gesetzliche Regelung durch den Bund ermöglicht werden könnten.“

Eine bundesweite Verpackungssteuer sei im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. Gleichwohl habe der Bund aktuell zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um das Aufkommen von Einwegverpackungen einzudämmen, erklärt die Ministeriumssprecherin. Dies geschehe auch im europäischen Kontext. Etwa habe das Bundesumweltministerium im April in Anlehnung an die EU-Einwegkunststoffrichtlinie den Entwurf eines Einwegkunststofffondsgesetzes vorgelegt. Dabei geht es um eine erweiterte Herstellerverantwortung für Einwegkunststoffprodukte wie To-go-Verpackungen und Getränkebecher. Die Hersteller sollen sich künftig mit einer Sonderabgabe an deren Entsorgung beteiligen. Das Geld soll der Sammlungs- und Reinigungstätigkeit von Kommunen zugutekommen.

a.erb@derneuekaemmerer.de

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