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Bettensteuer: Bayerische Städte klagen gegen Verbot

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Im Frühjahr hat die bayerische Landesregierung ihren Kommunen durch eine Änderung im Kommunalabgabengesetz (KAG) verboten, Bettensteuern zu erheben. Dagegen klagt die Landeshauptstadt München nun gemeinsam mit den Städten Bamberg und Günzburg vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof.

Münchens Kämmerer Frey: „Gesetzgebung am Rande der Willkür“

Das Verbot stelle einen „schwerwiegenden und unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und eine bedeutende Einschränkung der Finanzierung kommunaler Haushalte“ dar, heißt es in einer Mitteilung der Landeshauptstadt. Dass eine Betten- oder Übernachtungssteuer die Nachfrage nach touristischen Übernachtungen dämpfen könne, sei zudem weder wissenschaftlich belegt noch tatsächlich erkennbar. Diesen Aspekt hatte die Landesregierung im Zusammenhang mit ihrer Entscheidung allerdings betont: „Eine Übernachtungssteuer schadet dem Tourismus. Sie ist den bayerischen Beherbergungsbetrieben nach den Schwierigkeiten durch die Corona-Pandemie und erst recht in Zeiten hoher Inflation nicht zuzumuten. Solch eine Steuer belastet Hotels, Pensionen und deren Gäste durch höhere Preise und zusätzliche Bürokratie“, so Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann im März nach der Verabschiedung des geänderten KAG.

„Die bayerische Staatsregierung ist jede sinnvolle Begründung eines Verbotes schuldig geblieben. Das ist Gesetzgebung am Rande der Willkür. Angesichts der finanziellen Herausforderungen, vor denen die Kommunen stehen, auch völlig unverständlich“, kritisiert Münchens Stadtkämmerer Christoph Frey in der Mitteilung.

Rund 50 Kommunen erheben Bettensteuern

Abgaben für Übernachtungen sind in Deutschland keine Seltenheit. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) listet für das Jahr 2019 bereits fast 30 Kommunen auf, die Bettensteuern (unter den unterschiedlichsten Bezeichnungen, zum Teil auch als „City Tax“) erheben. Nach Daten des Deutschen Städte- und Gemeindebunds sollen mittlerweile rund 50 Kommunen über alle Bundesländer hinweg entsprechende Abgaben eingeführt haben. Bayern ist demnach das einzige Bundesland, das seinen Kommunen die Einführung einer Bettensteuer kategorisch verbietet.

Der DEHOGA fordert von Kommunen seit Langem, auf Bettensteuern zu verzichten. Drei Hoteliers waren deshalb bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen – das die kommunalen Bettensteuern im vergangenen Jahr allerdings für verfassungskonform erklärt hat.

s.doebeling@derneuekaemmerer.de

Dr. Sarah Döbeling

Dr. Sarah Döbeling ist gemeinsam mit Vanessa Wilke Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Sarah Döbeling hat Rechtswissenschaften in Kiel studiert und zu einem konzernrechtlichen Thema promoviert. Im Anschluss an ihr Volontariat bei der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH war sie bis 2015 Redakteurin des Magazins „FINANCE“ und verantwortete zudem redaktionell die Bereiche Recht und Compliance innerhalb von F.A.Z. BUSINESS MEDIA. Nach weiteren Stationen beim Deutschen Fachverlag und in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei kehrte Sarah Döbeling im September 2017 in die F.A.Z.-Verlagsgruppe zurück und leitet seitdem die Redaktion der Zeitung „Der Neue Kämmerer“.