Das Land Niedersachsen hat nach Baden-Württemberg die Öffnungsklausel genutzt, und der Landtag ein eigenes Grundsteuergesetz verabschiedet. Mit der Öffnungsklausel können die einzelnen Länder vom Grundsteuer-Bundesmodell abweichen. „Niedersachsen hat nun ein eigenes Gesetz, das einfach und gerecht ist und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird“, kommentiert der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers das neue Gesetz in einer Mitteilung des Finanzministeriums.
Das Bundesland hatte bereits im April den Gesetzentwurf vorgestellt und dabei die Vorteile des Flächen-Lage-Modells herausgestellt – DNK berichtete. Damit soll die Grundsteuer künftig anhand der Grundstücksfläche, ergänzt um den Faktor Lage innerhalb der jeweiligen Kommune berechnet werden. Das Flächen-Lage-Modell sei einfach umsetzbar und enthalte keine streitanfälligen Determinanten, heißt es auch jetzt über das neue Grundsteuermodell.
Neue Grundsteuer leichter zu verwalten
Im Gegensatz zum Bundesmodell, das sich am Verkehrswert orientiert, sei das Flächen-Lage-Modell leichter zu verwalten. Denn es benötige nur eine einmalige Hauptfeststellung für die rund 3,6 Millionen zu bewertenden Grundstücke in Niedersachsen. Beim Bundesmodell sind hingegen „regelmäßig weitere Hauptfeststellungen im 7-Jahre-Rhythmus“ notwendig.
Mit dem neuen Gesetz soll es nicht zu einer „strukturellen Erhöhung des Aufkommens der Grundsteuer kommen“. Dafür sorgt laut der Pressemitteilung des Finanzministeriums eine sogenannte „Transparenzregelung“. Diese verpflichte die Kommunen, das Grundsteueraufkommen nach altem und neuem Recht gegenüberzustellen und einen aufkommensneutralen Hebesatz darzustellen.
Bislang haben sich neben Niedersachsen und Baden-Württemberg auch Bayern, Hamburg und Hessen für die Nutzung der Öffnungsklausel ausgesprochen.
Info
Anne-Kathrin Meves ist Redakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Anglistik, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften (M.A.) hat sie ein Volontariat beim Deutschen Fachverlag in Frankfurt am Main absolviert. Danach wechselte sie 2011 als Redakteurin zu Frankfurt Business Media, dem FAZ Fachverlag. Zunächst schrieb sie dort für die Magazine „FINANCE“ und „Der Treasurer“. 2018 wechselte sie in das Redaktionsteam von „Der Neue Kämmerer“.

