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Gaspreisbremse nimmt Druck von Kommunen

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Die „ExpertenInnen-Kommission Gas und Wärme“ hat der Bunderegierung ihren Zwischenbericht zur Gaspreisbremse vorgelegt. Darin wird eine Übernahme des Abschlags auf den Gasverbrauch im Dezember 2022 und eine Begrenzung des Gaspreises auf 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Verbrauchs von März 2023 bis April 2024 vorgeschlagen. Eine ähnliche Vergünstigung für einen Teil des Gasverbrauchs hatte der Deutsche Städtetag auf der Konferenz der ostdeutschen Städte skizziert.

Für die Gaskunden (außer großen industriellen Verbrauchern) bringt die einmalige Erstattung der Abschlagszahlungen im Dezember zunächst eine Entlastung auf Basis der Abschlagshöhe im September. Damit sollen die Mehrkosten bis einschließlich Februar 2023 gemildert werden. Von März an soll die Gaspreisbremse die Belastung senken. Für Fernwärmekunden wird eine ähnliche Regelung vorgeschlagen, bei der ein Preisdeckel von 9,5 Cent je Kilowattstunde angesetzt wird.

Städte fordern Entlastung

Auch Kommunen sollten von diesen Vorschlägen profitieren, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Gerd Landsberg in einer ersten Stellungnahme der „Rheinischen Post“. Tatsächlich werden die Kommunen im Papier der Kommission nicht erwähnt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) stellt dazu auf Nachfrage von DNK klar: „Die Gas- und Wärmepreisbremse unterscheidet nicht nach der Art des Verbrauchs, sondern nach der Art der Abnahmestelle. Kommunale Verbräuche werden genauso entlastet wie andere Kunden.“ Damit kommen auch die kommunalen Einrichtungen und Liegenschaften in den Genuss der Übernahme des Dezemberabschlags und der Preisdeckelung für Gas und Fernwärme.

Landsberg fordert zudem, dass die Stadtwerke und kommunalen Wohnungsgesellschaften die Entlastungen nicht vorfinanzieren müssen. Auch dazu bietet der Vorschlag der Kommission eine Lösung an. Eine Aussetzung der Abschläge soll erst erfolgen, wenn eine staatliche Stelle zum 1. Dezember 2022 die Erstattung ausgezahlt hat. Der VKU hebt dies gegenüber „Der Neue Kämmerer“ positiv hervor: „Damit ist die Liquidität in bisherigem Maße sichergestellt.“ Auch für die Preisbremse ist eine Voraberstattung vorgesehen.

Härtefall für soziale Einrichtungen

Als erste Auffanglösung für soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen schlägt die Kommission einen Härtefallfonds vor. Daraus sollen zinslose Darlehen und Zuschüsse bereitgestellt werden, bis die Vergütungs- und Kostenerstattungsregelungen an die höheren Preise angepasst werden. Soziale Einrichtungen und Vereine stehen ebenfalls vor einer finanziellen Überforderung und hoffen auf eine Berücksichtigung.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, sieht diese Forderung bereits erfüllt. Gegenüber DNK sagte er: „Es ist ein großer Wurf, dass auch die vielen sozialen Einrichtungen, die Sportvereine oder die Theater entlastet werden sollen. Das haben wir von Beginn an gefordert. Denn diese Einrichtungen schaffen Stabilität im Alltag der Menschen und machen das Leben in unseren Städten aus.“

g.schilling@derneuekaemmerer.de

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Weitere Nachrichten finden Sie auf der DNK-Themenseite Stadtwerke.
Gunther Schilling

Gunther Schilling ist Verantwortlicher Redakteur Public Sector mit Schwerpunkt „#stadtvonmorgen“. Für „Der Neue Kämmerer“ schreibt er insbesondere über die Themen Haushalt und kommunale Unternehmen. Der Diplom-Volkswirt ist seit 1990 als Redakteur in der F.A.Z.-Verlagsgruppe tätig. Das Team von „Der Neue Kämmerer“ verstärkt Gunther Schilling seit Januar 2022. Zuvor war er Leitender Redakteur des Außenwirtschaftsmagazins „ExportManager“.