Kölns Kämmerin Dörte Diemert schlägt Neuerungen bei der Vergütung von Aufsichtsräten in kommunalen Unternehmen vor. Hintergrund ist der Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln. Es geht um insgesamt rund 250 Mandate.

In Köln soll sich die Vergütung der Aufsichtsräte in städtischen Unternehmen ändern. Dazu hat Stadtkämmerin Dörte Diemert im Finanzausschuss eine Novelle zur Diskussion gestellt, wie eine Sprecherin der Stadt Köln auf Anfrage von DNK bestätigte. Insgesamt geht es um rund 250 Mandate in den Kontrollgremien kommunaler Unternehmen. Anders als bereits in der lokalen Presseberichterstattung diskutiert, bestätigte Diemert gegenüber DNK nicht, dass die geplante Novelle allgemein zu geringeren Vergütungen führen werde.

Laut Mitteilungsvorlage aus dem öffentlichen Teil des Finanzausschusses erhalten die Mitglieder der Aufsichtsräte nahezu aller städtischer Beteiligungsunternehmen derzeit ein seit rund 20 Jahren unverändertes Entgelt. Gezahlt werden demnach, unabhängig von Größe und Branchenzugehörigkeit des Unternehmens, ausschließlich Sitzungsgelder für Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen. Diese betragen in der Regel einheitlich rund 250 Euro je Sitzung für die Mitglieder, 500 Euro für die Vorsitzenden und 375 Euro für deren Stellvertreter.

Kämmerin schlägt Orientierung am HGB vor

Diemert schlägt in der Mitteilungsvorlage nun eine Umstellung auf ein Mischmodell aus Sitzungsgeld und Festvergütung vor. Denn die Tätigkeit in einem Kontrollorgan sei nicht auf die Zeiten der konkreten Sitzungsteilnahme beschränkt. Außerdem könne eine Differenzierung der jeweiligen Unternehmen nach wirtschaftlicher Bedeutung und Lage angezeigt sein. Dabei spreche sich die Verwaltung jedoch gegen eine Differenzierung nach Branchen aus. Stattdessen solle sich die Vergütung an den Kriterien des Handelsgesetzbuches (HGB) orientieren. Dieses unterscheidet zwischen kleinen, mittleren und großen Kapitalgesellschaften. 

Hintergrund der jetzt diskutierten Novelle ist der Kölner Public Corporate Governance Kodex (PCGK). Im vergangenen November hatte der Finanzausschuss der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, „die Angemessenheit der derzeit gewährten Vergütung … hinsichtlich ihrer Ausgestaltung und Höhe entsprechend den Vorgaben des städtischen … PCGK zu überprüfen“. 

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Analyse kommunaler Beteiligungen

Um Höhe und Struktur der Vergütung im interkommunalen Vergleich zu evaluieren, hat die Verwaltung unter anderem die Jahresabschlüsse von über 1.400 kommunalen Beteiligungen der 12 größten deutschen Städte analysiert. Während bislang in Köln eine recht einheitliche, größenunabhängige Vergütungspraxis über alle Beteiligungen besteht, gibt es der Untersuchung zufolge in anderen Kommunen sehr häufig eine deutliche Verbindung zwischen der Größe und wirtschaftlichen Bedeutung der Gesellschaft einerseits und der Höhe der Vergütung andererseits.

Auch zeigten sich bei der Auswertung der Daten der großen Städte Unterschiede in der Höhe je nach Branchenzugehörigkeit. Während die Vergütung bei Stadtwerken, Ver- und Entsorgung, Energiewirtschaft eher am oberen Ende der Vergütungsspannbreite liege, werde in Sozial-, Sport- und Stadtmarketing sowie Kulturbetrieben vergleichsweise weniger gezahlt.

Anteilseignerversammlung muss entscheiden

Keine relevanten Unterschiede im Vergleich zu anderen großen Städten konnten hingegen bei Vorsitz und Stellvertretung festgestellt werden. Die in den Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln überwiegend praktizierte Regelung einer gestuften Erhöhung der Sitzungsgelder für den Vorsitz (zweifach) und die Stellvertretung (1,5-fach) entspreche in ihrer Höhe exakt der durchschnittlichen Vergütungspraxis in 139 untersuchten börsennotierten Unternehmen in Deutschland. Anders als in Köln derzeit üblich, werde hingegen in der Mehrheit der untersuchten Vergleichsunternehmen der großen Städte eine Kombination aus Sitzungsgeld und Festvergütung gezahlt.

Bevor dem Rat der Stadt ein neues Vergütungsmodell vorgeschlagen wird, sollen nun mit allen Fraktionen „weitergehende Fragen und Hinweise“ aufgegriffen und „etwaige Modellalternativen“ diskutiert werden. Letztendlich beschließen muss die Anteilseignerversammlung die Vergütung der Aufsichtsräte.

ak.meves(*)derneuekaemmerer(.)de

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