Langsam wird es knapp: Bis zum Ende dieses Jahres sollen die Kommunen einen Großteil ihrer Verwaltungsdienstleistungen online anbieten. Dafür muss auch das E-Payment funktionieren.

Die Zufriedenheit der Deutschen mit digitalen Verwaltungsdienstleistungen ist 2021 auf ein Rekordtief gesunken. Das ergab der eGovernment Monitor 2021, eine repräsentative Studie zur Verwaltungsdigitalisierung im DACH-Raum, die die Initiative D21 seit 2010 jährlich herausgibt. In Zeiten von Onlinemeetings, Onlinedienstleistungen und Onlineshopping erwarten die Bürger auch von ihren Kommunen, dass sie digital erreichbar sind.

Eine entscheidende Komponente ist dabei das E-Payment, denn rund zwei Drittel aller Dienstleistungen mit unmittelbaren Berührungspunkten zu Bürgerinnen und Bürgern sind mit einem Bezahlvorgang verbunden. Wenn jeder der rund 83,7 Millionen Deutschen also nur einmal pro Jahr eine Leistung seiner Kommune in Anspruch nimmt, kommen bereits fast 60 Millionen Transaktionen zustande.

Die tatsächliche Zahl dürfte allerdings höher sein: Baut jemand etwa ein Haus, hat er über 100 Behördenkontakte. „Wir träumen vom ‚24/7 digitalen Rathaus‘, davon sind wir aber noch ganz weit entfernt“, erzählt Ralf Linden, Geschäftsführer von S-Public Services, dem Kompetenzcenter für E-Government der Sparkassen-Finanzgruppe. Laut ihm können Bürger derzeit lediglich in rund 3.000 der 11.000 deutschen Kommunen online bezahlen. „Leider können viele Kommunen das E-Payment zurzeit noch gar nicht anbinden, selbst wenn sie es wollen“, sagt Linden. „Denn nicht alle Rechenzentren bieten die entsprechende Software an, und jede Kommune kann nur das abnehmen, was sie bereitgestellt bekommt.“ Der Umsetzungsstand des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sei unter anderem ein Ressourcenthema der Rechenzentren.

Entwicklergemeinschaft E-Payment Bund-Länder

„Es mangelt nicht an Software oder Plattformen“, sagt Steffen Kaden, Fachbereichsleiter Serviceportal und E-Government beim Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste. „Bei den Umsetzungsherausforderungen sehen wir im kommunalen Bereich noch Potential.“ In vielen Kommunen seien die entsprechenden Ressourcen, das Know-how und die Zeit, nicht immer vorhanden. Kaden vertritt das Land Sachsen bei der Entwicklergemeinschaft ePayBL (E-Payment Bund-Länder). Vertreter des Bundes und von zehn Bundesländern entwickeln, betreiben und finanzieren gemeinsam die technische Infrastruktur der Zahlungsverkehrsplattform ePayBL, die auch Kommunen an ihr Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen anbinden kann.

Die Entwicklergemeinschaft gibt es seit 2005; Mitglieder sind heute die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Einige der übrigen Bundesländer haben ebenfalls eigene zentrale Plattformen, so etwa Hessen mit epay21, einer Lösung der ekom21, eines kommunalen Gebietsrechenzentrums. „Im jeweiligen Bundesland gibt es in der Regel eine zentrale Bezahlplattform – dadurch entfällt im Grunde die Aufgabe, dass jedes kommunale Rechenzentrum und jede Stadt eine eigene Bezahllösung anschaffen müssen“, sagt Kaden.

An die Zahlungsplattformen können Kommunen Portallösungen, Fachverfahren oder Webshops anbinden. „Wir dienen als Datendrehscheibe, bei der die Zahlungsdaten eingehen, und die das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen mit Informationen zur Rechnung versorgt.“ Wir verbinden drei Parteien miteinander: Onlineanwendung, Zahlungsverkehrsdienstleister und HKR-Verfahren (Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen). Die Zahlungsplattform leitet automatisch die Daten an Zahlungsverkehrsprovider wie Banken oder PayPal weiter, die den Zahlvorgang durchführen. Wenn eine Kommune ePayBL einsetzt, läuft die Zahlungsabwicklung derzeit über die Server von S-Public Services, einem Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe. „Die sächsischen Kommunen zahlen für die Nutzung der Plattform kein extra Entgelt; sie tragen lediglich die Kosten für den Zahlungsverkehrsprovider“, erklärt Kaden. Wichtig sei, dass die vom Bürger bezahlte Gebühr zunächst komplett an die Kommune überwiesen werde und diese anschließend eine monatliche Abrechnung für Zahlungen erhalte.

E-Payment in Köln

Das E-Payment stehe ganz vorne auf der Prioritätenliste, sagt Brigitte Nowka von der Stabsstelle Digitalisierung der Stadt Köln. „Mit dem Onlinezugangsgesetz sind viele rechtliche Hürden zu nehmen, die haben natürlich auch Priorität“, so Nowka. Die Frage, was wichtiger sei, stelle sich für Köln aber nicht mehr. „Wenn wir über Onlineangebote sprechen, denken wir das E-Payment mit.“ Online bezahlen können Bürgerinnen und Bürger in der Rheinmetropole bereits seit 2015.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) versorgt der Dachverband kommunaler IT-Dienstleister (KDN) die kommunalen Einrichtungen mit der Software ePayBL. Betreiber sind das kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/ Lippe und die Stadt Köln. Die Stadt Köln hat ein eigenes Rechenzentrum und vertritt das Bundesland NRW in der Entwicklergemeinschaft.

In Köln sind inzwischen zehn Prozesse an das E-Payment angebunden, wie etwa die Gebührenzahlung der Stadtbibliothek, i-KFZ und die Gebühren für die Anmeldung von Hunden. Pro Tag verzeichnet die Stadt rund 120 Transaktionen. Das Ziel der Stadt Köln ist laut Nowka, dem Antragsteller das gleiche Gefühl zu geben, das er habe, wenn er im Privatleben etwas online bestelle.

Ein Beispiel, das bereits gut funktioniere, sei der Anwohnerparkausweis: Bürger können in einem Onlineformular ihre Daten eingeben, bezahlen und den Parkausweis zu Hause ausdrucken. „Das klappt innerhalb von 10 Minuten“, sagt die Mitarbeiterin der Stabsstelle Digitalisierung. „Wir wollen zuerst alle Prozesse automatisieren, bei denen kein Sachbearbeiter händisch eingreifen muss – die anderen kommen dann später dran“, sagt sie. Am Anfang sei es zwar aufwendig gewesen, die Prozesse zu dokumentieren und zu analysieren. „Allerdings kann man die entwickelten Teile danach für andere E-Payment-Prozesse als Blaupause benutzen.“

a.jarchau@derneuekaemmerer.de

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Der Beitrag ist zuerst in der aktuellen Zeitungsausgabe 1/2022 von Der Neue Kämmerer erscheinen. Weitere Nachrichten und Hintergründe finden Sie auf den Themenseiten OZG und Digitale Verwaltung.

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