Mit einem „Digitalpolitischen Programm“ bis 2025 möchte Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Verwaltung weiter digitalisieren. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) soll weiterentwickelt und die Finanzierung über 2022 hinaus gesichert werden, kündigt das Ministerium an. Gleichzeitig soll der Datenzugang verbessert werden. „Mit dem Datengesetz schaffen wir einheitliche Standards und rechtliche Grundlagen, um Daten der Verwaltung für alle verfügbar zu machen,“ erklärte Faeser bei der Vorstellung des Programms am 28. April.
In die Umsetzung des OZG investieren die Kommunen seit Jahren hohe Summen. Dabei werden sie vom Bund mit 3 Milliarden Euro aus dem OZG-Konjunkturprogramm unterstützt. Hinzu kommen Fördermittel für den Breitbandausbau, der als wesentliche Voraussetzung für die effiziente Datennutzung und die digitale Teilhabe gilt. Darüber hinaus sind in den Haushaltsplänen der meisten Kommunen keine größeren Ausgaben für digitale Projekte eingestellt.
Digitalisierung erfordert Daten
Ein Blick auf die Datenlandschaft in den Kommunen zeigt zumeist ein lückenhaftes und von Abgrenzungen durchzogenes Bild. Daten würden weiterhin in den Silos einzelner Dezernate gesammelt und ein Austausch erfolge nur zögerlich, hieß es beispielsweise jüngst auf dem Urban Data Summit in Mainz. Die Stadtwerke sind zwar bemüht, technische Daten bereitzustellen. Doch für eine digitale Transformation der Stadt sind weitergehende Konzepte erforderlich.
Einige Kommunen haben mit dem Einbau von Sensoren begonnen, die an Nutzungspunkten wie Straßenleuchten, Parkplätzen oder städtischen Fahrzeugen ansetzen. Die Daten fließen in Dashboards der Stadt oder in Apps zur individuellen Planung. Insbesondere im ÖPNV und anderen Mobilitätsangeboten lassen sich vernetzte Daten gut zur Koordination nutzen. Aber auch bei anderen kommunalen Services können Nutzungsgewohnheiten und Angebote durch genauere Daten besser abgestimmt werden. Im Idealfall entstehen daraus integrierte Mobilitäts- und Versorgungssysteme, die dem von Faeser proklamierten Idealbild des Digitalprogramms entsprechen, nämlich den digitalen Staat konsequent aus der Perspektive der Bürgerin und des Bürgers zu denken.
Förderung mit Eigenanteil
Dem Konzept der datenbasierten Stadtentwicklung folgen bereits zahlreiche Kommunen in Deutschland. Seit 2019 fördert der Bund Modellprojekte für Smart Cities. Inzwischen erhalten 73 Städte und Gemeinden insgesamt 820 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren. Davon werden zunächst die Strategieentwicklung und in einer zweiten Phase die Umsetzung von Maßnahmen mit 65 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert. Die Kommunen müssen sich mit 35 Prozent an den Kosten beteiligen, können aber 50 Prozent des Eigenanteils durch Einbeziehung Dritter (kommunale oder regionale Unternehmen oder Stiftungen, Länder, Europäische Union) finanzieren.
Auch die Bundesländer und die EU fördern digitale Infrastrukturprojekte. So bieten Nordrhein-Westfalen mit dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm Infrastrukturrichtlinie oder die EU mit Horizont Europa Zuschüsse für Smart Cities. Weitere Förderprogramme betreffen Projekte im Klimaschutz und der Elektromobilität, die ebenfalls Teil einer Smart-City-Strategie sein können. Doch viele, gerade kleinere Kommunen scheuen den Aufwand der Bewerbung um Fördergelder. Im Fall der Bundesförderung für Modellprojekte ist zudem für 2022 noch keine neue Förderung ausgeschrieben.
Partnerschaften mit der Privatwirtschaft
Einen konsequent eigenen Weg ohne staatliche Förderung hat beispielsweise Bad Hersfeld eingeschlagen. Dort setzt Bürgermeister Thomas Fehling auf private Investoren, die Pilotprojekte entwickeln wollen. Sie übernehmen einen Teil der Kosten, um die erfolgreich entwickelten Lösungen weiter vermarkten zu können. Doch wie stehen andere Kommunen zu privatwirtschaftlicher Beteiligung? Dazu haben gut 100 Kommunen in einer Studie der Universität Leipzig Stellung genommen.
Ein Drittel der befragten Kommunen hat Erfahrungen mit öffentlich-privaten Partnerschaften im Infrastrukturbereich gesammelt. Dabei ging es den Kommunen vor allem um die personelle Entlastung der Verwaltung und die Nutzung der Innovationsfähigkeit der privaten Partner. Auch Synergien aus anderen Geschäftsbereichen und Kostenersparnis wurden häufig genannt. Allerdings gab es auch Bedenken hinsichtlich der komplexen Vertragsgestaltungen und geringen Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen sowie politische und gesellschaftliche Vorbehalte gegen eine Beteiligung privater Partner.
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