NRW erhält keine Negativzinsen aus Schuldscheindarlehen

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Dem Land Nordrhein-Westfalen stehen für ein Schuldscheindarlehen aus dem Jahr 2004 keine Negativzinsen zu. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Ende Oktober entschieden, wie die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte, die die Seite des Beklagten vertritt, mitteilt. Das OLG bestätigt damit die Auffassung der Vorinstanz, dem Landgericht Düsseldorf. Die Revision des Bundeslandes ist somit gescheitert.

NRW forderte Negativzinsen

Im Jahr 2004 hatte NRW laut der Mitteilung bei einem institutionellen Anleger ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 50 Millionen Euro mit variabler Verzinsung abgeschlossen. Dabei war die Verzinsung an den 3-Monats-Euribor gekoppelt. Als ab Ende November 2015 diese Zinsformel erstmals einen negativen Wert erreichte, forderte das Land NRW die so errechneten negativen Zinsen vom Darlehensgeber.

Nach Auffassung des OLG, wie auch der Vorinstanz, muss der Darlehensgeber dem Land jedoch diese Negativzinsen nicht zahlen, wenn der im Vertrag vereinbarte Zinssatz rechnerisch unter 0 Prozent pro Jahr sinkt. Vielmehr handelt es sich bei der Zinsklausel um eine allgemeine Geschäftsbedingung, die eine Zahlungspflicht des Darlehensgebers ausschließen sollte. Auch die rein mathematische Betrachtungsweise greift nach Ansicht des Gerichts zu kurz.

Das nordrhein-westfälische Finanzministerium will jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und diese sorgfältig analysieren, wie das Ministerium auf DNK-Nachfrage mitteilt. Erst wenn dies abgeschlossen sei, könne über etwaige weitere Schritte entschieden werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und beim Bundesgerichtshof zur Revision zugelassen.

ak.meves@derneuekaemmerer.de

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Anne-Kathrin Meves

Anne-Kathrin Meves ist Redakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Anglistik, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften (M.A.) hat sie ein Volontariat beim Deutschen Fachverlag in Frankfurt am Main absolviert. Danach wechselte sie 2011 als Redakteurin zu Frankfurt Business Media, dem FAZ Fachverlag. Zunächst schrieb sie dort für die Magazine „FINANCE“ und „Der Treasurer“. 2018 wechselte sie in das Redaktionsteam von „Der Neue Kämmerer“.