Das Bundesverfassungsgericht widmet sich den Kommunalfinanzen. Dafür streiten die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserslautern.

Im Zusammenhang mit der Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Pirmasens und des Landkreises Kaiserslautern holt das Bundesverfassungsgericht weitere Stellungnahmen ein. Konkret hat das Karlsruher Gericht dem Bundestag, dem Bundesrat, dem Bundeskanzleramt, dem Justizministerium, dem Innenministerium, dem Finanzministerium, allen Landesregierungen und den drei kommunalen Spitzenverbänden bis zum 30. September Gelegenheit gegeben, sich in der Sache zu äußern. Dies teilt die Stadt Pirmasens mit und beruft sich auf ein an sie und den Landkreis adressiertes Schreiben des Gerichts.

Pirmasens und Kaiserslautern streiten für Finanzausstattung

Mit ihrer Kommunalverfassungsbeschwerde zielen die Stadt und der Landkreis auf den kommunalen Finanzausgleich und die Frage, welchen Kriterien eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen genügen muss, ab. Das Anhörungsverfahren bedeutet noch nicht, dass das Gericht die Verfassungsbeschwerde zwangsläufig zur Verhandlung annimmt. Dennoch rückt es die Finanzproblematik vieler Kommunen, die unter strukturellen Defiziten leiden, in den Fokus und hinterfragt deren Situation erstmals auf Bundesebene im Spiegel des Grundgesetzes.

Insofern bewerten der Pirmasenser OBM Markus Zwick und der Kaiserslauterer Landrat Ralf Leßmeister das Schreiben aus Karlsruhe als „gute Nachricht“. Es zeige, dass das Gericht sich der Sache widme und sie ernst nehme. „Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Verfahren, das für uns und die anderen notleidenden Städte und Gemeinden sehr wichtig ist, vorantreibt und den Bund und die Länder einbindet.“

Mindestfinanzausstattung für Kommunen?

Beide Kommunen zählen zu den höchstverschuldeten in Deutschland. Die Pro-Kopf-Verschuldung der 40.000-Einwohner-Stadt Pirmasens beträgt rund 10.000 Euro. Ihre Verschuldung führen die Stadt und der Landkreis insbesondere auf strukturelle Defizite und eine nicht auskömmliche Finanzausstattung durch das Land zurück.

Bereits vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof in Koblenz hatten sie zuletzt einen juristischen Erfolg errungen. Der Verfassungsgerichtshof hatte den Landesfinanzausgleich am 16. Dezember 2020 als unvereinbar mit der Landesverfassung erklärt. Das Land muss diesen nun bis zum 1. Januar 2023 neu ausrichten.

Parallel zum Koblenzer Verfahren rufen die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserslautern das Bundesverfassungsgericht an, um Fragen der kommunalen Finanzausstattung grundsätzlich zu klären. Unter anderem geht es darum, welche Spielräume das Land bei der Finanzierung seiner Kommunen überhaupt hat, oder ob eine Mindestfinanzausstattung nicht in jedem Fall zu gewährleisten ist. Ebenso fragen die beiden Kommunen, wie mit kommunalen Altschulden, die verfassungswidrig, aufgrund struktureller Defizite oder durch Nichteinhaltung des Konnexitätsprinzips aufgewachsen sind, umzugehen ist.

a.erb@derneuekaemmerer.de

Info

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