Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Mitglied des FDP-Bundesvorstandes Fraktion der Freien Demokraten und Sprecherin für Kommunalpolitik, beantwortet die Fragen von Der Neue Kämmerer zur Bundestagswahl.

Frau Dr. Strack-Zimmermann, womit können die Kommunen rechnen, wenn die FDP in die Regierung kommt?

Zunächst einmal würden wir uns sehr freuen, als FDP aus der jetzigen Opposition in die Regierung zu kommen und dort Verantwortung zu übernehmen. Natürlich sehen wir mit Sorge auf die Lage der Kommunen, Corona hat hier wie ein Brandverstärker gewirkt, der Investitionsstau wird größer. Wir sind davon überzeugt, dass viel innovative Kraft in den Städten und Gemeinden liegt, durch wirtschaftliche Schieflage jedoch nicht genutzt werden kann. Dafür brauchen sie mehr Freiräume, die wir schaffen wollen. Eine auskömmliche Finanzierung ist dafür Pflicht, und dafür werden wir uns einsetzen. Unser Ziel sind eigenständige, starke und selbstbewusste Kommunen, die nicht nur den vom Bund und den Ländern vorgegebenen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, sondern darüber hinaus innovativ, eigenverantwortlich und kreativ ihre Kommune gestalten wollen.

 

Wo liegen Ihre kommunalpolitischen Themenschwerpunkte?

„Die Bürgermeister und Gemeinderäte vor Ort wissen am besten, was Ihre Gemeinde braucht.“

Die finanzielle Ausstattung und die Schaffung von Handlungsspielraum für die Kommunen ist für uns der Knackpunkt. Die Bürgermeister und Gemeinderäte vor Ort wissen am besten, was Ihre Gemeinde braucht und wie sie die Lebensqualität für ihre Bürger sichern und steigern können. Wir wollen, dass die Kommunen selbst Prioritäten, Themen, Zielrichtungen setzen können und sich nicht von einem kurzlebigen Förderprogramm zum nächsten hangeln müssen. Entsprechend brauchen sie einen finanziellen Sockel, aus dem sie ihre Kernaufgaben bestreiten können. Dafür müssen wir an die aktuelle Gemeindefinanzierung ran. Dazu gehört für uns, kommunale Steuern neu zu ordnen, um mehr Sicherheit für die Kommunen zu erhalten und mehr Innovationskraft in den lokalen Unternehmen freizusetzen. Ein echtes Konnexitätsprinzip (Wer bestellt, bezahlt) im Grundgesetz zu verankern, gehört ebenfalls dazu, und eine faire Lösung der Altschuldenproblematik, die nicht diejenigen Kommunen benachteiligt, die sich in Eigenverantwortung und großer Anstrengung selbst entschuldet haben. Da haben wir viel zu tun.

 

Plant die FDP weitere Hilfsleistungen für den Ausgleich verringerter Gewerbesteuereinnahmen aber auch verringerter Einnahmen aus dem Einkommensteueranteil der Kommunen?

Die coronabedingten Einnahmeneinbrüche in den Kommunen wurden 2020 durch die vereinten Anstrengungen von Bund und Ländern erfolgreich aufgefangen. Klar ist, dass die Krise noch nicht vorüber ist, und auch für 2021 und 2022 massive Einbußen zu erwarten sind. Als Freie Demokraten sind wir uns unserer Verantwortung den Kommunen gegenüber bewusst, die Keimzellen unserer Gesellschaft sind. Der Investitionsstau in den Kommunen darf nicht noch weiter anwachsen. Auf der anderen Seite sehen wir auch, dass der Bund vom wirtschaftlichen Einbruch und den Pandemiekosten noch viel stärker und langfristiger betroffen ist. Hilfeleistungen an die Kommunen stehen wir aufgeschlossen gegenüber, werden aber auf eine faire Lastenverteilung dringen. Die Auswirkungen der Pandemie müssen auf alle Schultern verteilt werden, um sie beherrschbar zu halten.

 

Was passiert, wenn die Schuldenbremse ab 2023 wieder greift und die Mittel zurückgeführt werden müssen? Wird sich dieser Druck dann auf die Kommunen auswirken? Könnte es sein, dass wieder mal über die Abschaffung der Gewerbesteuer diskutiert wird?

„Nur wirtschaftliche Erholung und Wachstum auch der lokalen Wirtschaft bringt uns wieder auf die Spur, und ja: dafür müssen wir über die Gewerbesteuer sprechen.“

Es ist richtig, dass wir angesichts der Krise kurzfristig und zeitlich befristet von den in der Schuldenbremse vorgesehenen Regelungen für eine Notsituation Gebrauch gemacht haben, um die unmittelbaren Auswirkungen abdämpfen zu können. Doch jeder Euro Schulden, den wir machen, bürden wir unseren Kindern auf. Deshalb steht für uns nicht zur Debatte, dass die Schuldenbremse weiterhin Gültigkeit behalten muss. Nur wirtschaftliche Erholung und Wachstum auch der lokalen Wirtschaft bringt uns wieder auf die Spur, und ja: dafür müssen wir über die Gewerbesteuer sprechen. Ganz klar ist dabei für uns jedoch, dass bei einer Reform die Kommunen nicht schlechter dastehen dürfen als davor. Wir setzen uns etwa dafür ein, dass die Kommunen statt der Gewerbesteuer einen kommunalen Zuschlag mit eigenem Hebesatzrecht auf die Körperschaftsteuer und auf die zuvor abgesenkte Einkommensteuer erhalten, außerdem auch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer. Wichtigstes Ziel ist, die finanzielle Ausstattung der Kommunen sicherer und weniger volatil zu gestalten.

v.wilke@derneuekaemmerer.de

Info

Die kommunale Finanzwelt blickt gespannt auf den Ausgang der Bundestagswahlen: Wo wird eine neu gewählte Bundesregierung ihre kommunalpolitischen Schwerpunkte setzen? Wird es weitere Hilfsleistungen für den Ausgleich verringerter Steuereinnahmen geben? Und was passiert, wenn 2023 die Schuldenbremse wieder greift? DNK hat die Arbeitsgemeinschaften Kommunalpolitik der einzelnen Fraktionen um Antworten auf diese Fragen gebeten. In dieser Woche veröffentlicht die Redaktion täglich ein Statement.

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