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FüPoG II: Frauenanteil im Management stagniert

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Der Frauenanteil in den Top-Managementorganen öffentlicher Unternehmen stagniert und geht teilweise sogar zurück. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Studie des FidAR – Frauen in die Aufsichtsräte e. V. Für die jetzt vorliegende achte Auflage des „Public Women-on-Board-Index“, kurz WoB, wurden 263 Beteiligungen von Bund und Ländern untersucht.

Zwar ist laut Studie der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien auf 34,7 Prozent im Vergleich zu 32,2 Prozent im Jahr 2020 gestiegen und liegt damit knapp über der Quote der Privatwirtschaft. Dennoch stagniere der Frauenanteil in den Top-Managementorganen und liege wie im Vorjahr unverändert bei 22 Prozent. Darüber hinaus fördert die Studie zutage, dass über ein Drittel der zielgrößenpflichtigen 131 Bundes- und Landesbeteiligungen keine Zielgrößen zum Frauenanteil veröffentlichten. Außerdem seien die vorliegenden Planziele weiterhin nur wenig ambitioniert. Mit 13 der 131 zielgrößenpflichtigen Unternehmen würde sogar jede zehnte Beteiligung die Zielgröße Null für das Top-Managementorgan festlegen.

Bund kein Vorbild beim Frauenanteil

„Die Ergebnisse des Public WoB-Index sind ernüchternd: Beinah-Stillstand, Stagnation und Rückschritte – das wird der Vorbildfunktion staatlicher Beteiligungen nicht gerecht“, kommentiert FidAR-Präsidentin Monika Schulz-Strelow die Studienergebnisse laut Mitteilung. In der Privatwirtschaft sei hingegen eine deutlich steilere Lernkurve bei der gleichberechtigten Teilhabe festzustellen. „Die Entscheider bei den Beteiligungen der öffentlichen Hand müssen jetzt liefern,“ so Schulz-Strelow weiter.

Beim Bundesländerranking liegen Berlin, Brandenburg und Hamburg in Sachen durchschnittlicher Frauenanteil in den Aufsichtsgremien vorne. Das seien diejenigen Länder, in denen der jeweilige Public Corporate Governance Kodex (PCGK) auf Länderebene eine Empfehlung zur gleichberechtigten Teilhabe enthalte. In Berlin ist demnach der durchschnittliche Frauenanteil in den Aufsichtsgremien der Landesbeteiligungen im Vergleich zum Vorjahr sogar noch leicht gestiegen – von 55 Prozent auf jetzt 55,6 Prozent. Die Schlusslichter bilden Bayern, das Saarland und Sachsen; in Sachsen ist der durchschnittliche Frauenanteil sogar leicht gesunken. Bayern und Sachsen haben keinen PCGK, wohingegen es im Saarland erst seit 2019 einen PCGK mit Diversity-Aussage gibt. Das Ranking belegt laut den Autoren, dass sich die Empfehlungen in den Regeln der guten Unternehmensführung auch im Engagement der Verantwortlichen für mehr gleichberechtigte Teilhabe in den Landesbeteiligungen niederschlagen.

Novelle des FüPoG

Mehr Druck erhoffen sich die Studienautoren von der erst am Donnerstag in Kraft getretenen Novelle des FüPoG. Das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) entwickelt laut Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) das 2015 in Kraft getretene Gesetz weiter, verbessert seine Wirksamkeit und schließt Lücken.

So gibt es nun unter anderem eine feste Quote von 30 Prozent Frauen in Aufsichtsgremien und ein Mindestbeteiligungsgebot von einer Frau in mehrköpfigen Vorständen bei Mehrheitsbeteiligungen des Bundes. Zudem müssen Unternehmen begründen, warum sie sich das Ziel setzen, keine Frauen in den Vorstand zu berufen. Unternehmen, die keine Zielgröße melden oder keine Begründung für die Zielgröße Null angeben, werden laut BMFSFJ künftig effektiver sanktioniert.

Die Studienautoren weisen allerdings darauf hin, dass „nur 43 Bundesbeteiligungen von der Mindestbeteiligung betroffen“ sind. Davon hätten 12 Unternehmen kein weibliches Vorstandsmitglied. Eines habe aktuell die Zielgröße Null festgelegt. 74 Beteiligungen des Bundes fallen demnach unter die Aufsichtsratsquote. „Vom zweiten FüPo-Gesetz ist zwar insgesamt nur eine geringe Zahl öffentlicher Unternehmen direkt betroffen. Aber wir setzen darauf, dass das Gesetz eine Signalwirkung für die Erhöhung des Frauenanteils in allen Führungsetagen der öffentlichen Unternehmen entfalten wird“, sagt Monika Schulz-Strelow.

ak.meves@derneuekaemmerer.de

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Anne-Kathrin Meves

Anne-Kathrin Meves ist Redakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Anglistik, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften (M.A.) hat sie ein Volontariat beim Deutschen Fachverlag in Frankfurt am Main absolviert. Danach wechselte sie 2011 als Redakteurin zu Frankfurt Business Media, dem FAZ Fachverlag. Zunächst schrieb sie dort für die Magazine „FINANCE“ und „Der Treasurer“. 2018 wechselte sie in das Redaktionsteam von „Der Neue Kämmerer“.