Angesichts der Energiekrise fordern die deutschen Städte und Branchenverbände dringend einen Schutzschirm für Stadtwerke. Die aufgrund des Ukraine-Konflikts rasant gestiegenen Preise insbesondere für Gas sowie zunehmende Zahlungsausfälle seitens der Kunden könnten zahlreiche kommunale Energieversorger in Liquiditätsnot versetzen. Auch von Bankenseite wird das finanzielle Risiko der Stadtwerke bereits kritisch beobachtet. Sparkassen wie auch andere Banken hätten bereits geäußert, dass sie nach normalen Kreditvergabekriterien eigentlich keine Mittel mehr geben könnten, sagte Ulf Kämpfer, Vizepräsident des Deutschen Städtetags und Oberbürgermeister von Kiel, Ende August bei einer Pressekonferenz des kommunalen Spitzenverbands. Zwar stellt sich die Lage lokal durchaus unterschiedlich dar. In Summe ist sie aber nicht nur für die Städte und ihre Unternehmen prekär, sondern nimmt auch eine national bedrohliche Dimension an.
Gefahr einer Kettenreaktion
„Wenn eine kritische Masse von Stadtwerken kippen würde, könnte das eine Kettenreaktion auslösen“, warnt Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) auf Nachfrage von DNK. „Das könnte zu chaotischen Zuständen am Energiemarkt führen, die definitiv die gesamte Energiewirtschaft in die Bredouille bringen und die Versorgungssicherheit quasi von Grund auf gefährden würden.“ Der Bund stehe in der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, diesem Szenario vorzubeugen. Kommunen und ihre Stadtwerke, die vor Ort meist Grundversorger seien und für die Daseinsvorsorge einstünden, bräuchten Unterstützung in Form eines Schutzschirms.
Vorschlag eines befristeten Insolvenzmoratoriums
Konkret schlägt Liebing ein befristetes Insolvenzmoratorium vor, ähnlich wie es in der Coronakrise eingesetzt wurde. Zudem brauche es einen Bürgschaftsrahmen, der die massiv gestiegenen Besicherungsanforderungen im außerbörslichen Energiehandel abfedert. Für den „Fall steigender Zahlungsausfälle durch Endkunden“ müssten außerdem Liquiditätshilfen und Zuschüsse bereitstehen. Der Städtetag stellt diese Forderungen ebenfalls. Letztlich sei die Energiekrise auch eine soziale Krise, erklärt Liebing: „Schon jetzt melden sich in den Kundencentern von Stadtwerken Menschen, die bisher nie Probleme hatten, ihre Strom- und Gasrechnungen zu bezahlen, aber jetzt in Schwierigkeiten geraten.“ Während die Zahlungsausfälle bislang bei unter 1 Prozent lagen, preisen viele Stadtwerke schon bis zu 8 Prozent an Forderungsausfällen ein. Manche rechnen mit Ausfällen von bis zu 15 Prozent. Darauf müsse der Bund ebenfalls eine Antwort finden, meint Städtetagsvize Kämpfer und plädiert dafür, untere und mittlere Einkommensgruppen gezielt zu stützen. Es gelte den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern.
Stadtwerke brauchen Planungssicherheit
Diese Bestandsaufnahme teilt der Ökonom Jens Südekum, Professor an der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität. „Grundsätzlich führt an einem Schutzschirm kein Weg vorbei, denn die Stadtwerke brauchen Planungssicherheit“, sagt er gegenüber DNK. Der Wissenschaftler mahnt allerdings: „Er muss überzeugend konzipiert sein.“ Die staatlichen Hilfen müssten „zuallererst dazu dienen, Insolvenzen abzuwenden, und nicht dazu, Gewinne abzusichern“, sagt er. „Außerdem wäre es schwer vermittelbar, wenn Stadtwerke unter einen Schutzschirm schlüpfen, aber gleichzeitig hohe Boni ans eigene Management auszahlen.“
Schutzschirme der Länder vorstellbar
Letztlich stelle sich die Frage, von wem und wie ein Stadtwerkeschutzschirm zu finanzieren sei. „Der Bund verweist zurecht darauf, dass es sich bei den Stadtwerken um eine kommunale Aufgabe handelt“, meint der Ökonom. „Insofern sind Schutzschirme der Länder vorstellbar.“ Dann sei entweder eine Ausnahme von der Schuldenbremse erforderlich, begründet durch die kriegsbedingte wirtschaftliche Notlage, oder es müssten zusätzliche Steuereinnahmen generiert werden. Exemplarisch weist Südekum auf die Diskussion um die sogenannte Übergewinnsteuer auf „Krisenprofite“ hin.
Der Gedanke, dass die Bundesländer ihre eigenen Schutzschirme gestalten, trifft in der Branche allerdings auf Skepsis. „Was die Zuständigkeit betrifft, verweist das Bundeswirtschaftsministerium aktuell oft auf die Ebene der Länder. Das mag formal richtig sein, dieses Delegieren geht in der aktuell prekären Situation allerdings fehl“, unterstreicht der Aufsichtsratsvorsitzende des Stadtwerkenetzwerks Thüga, Ulrich Maly, im DNK-Interview. Eine Organisation über die Länder berge die Gefahr, dass das national essentielle Thema Energieversorgung nicht bundesweit einheitlich geregelt werde.
Spezialproblem ÖPNV
Darüber hinaus weitet Maly im DNK-Interview die Perspektive. Ein Straucheln der kommunalen Energieversorger bedrohe aufgrund des steuerlichen Querverbunds darüber hinaus Leistungen, die von ihnen querfinanziert werden, wie den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dazu sagt Südekum: „Ich glaube nicht, dass man auf das Spezialproblem ÖPNV beim Design eines Schutzschirms explizit wird Rücksicht nehmen können.“ Kommunen könnten wohl nicht darauf beharren, dass ihre Energieversorger einen definierten Gewinn machen müssten, weil ansonsten etwa der ÖPNV leide. „Das Grundprinzip eines Schutzschirms muss darin bestehen, die Insolvenz der Versorger zu verhindern.“
Info
Der hier veröffentlichte Beitrag ist zuerst in der DNK-Zeitung 3/2022 erschienen.Info
Beim 18. Deutschen Kämmerertag, am 28. und 29. September in Berlin, spricht Professor Dr. Jens Südekum im Rahmen der Podiumsdiskussion über Kommunalfinanzierung im Krisenmodus. Seien auch Sie dabei und melden Sie sich hier für die Konferenz an.