„Befürchtungen treten ein: Geplante europäische Rechnungslegungsvorschriften für den öffentlichen Sektor (EPSAS) übernehmen hierfür ungeeignete kapitalmarktorientierte Standards (IPSAS).“ Mit diesen deutlichen Worten beginnt eine Erklärung, die die Präsidentenkonferenz der Rechnungshöfe von Bund und Ländern verabschiedet hat.
Datiert ist das Papier auf Mai dieses Jahres. Dass es mit einiger Verspätung überhaupt an die Öffentlichkeit gedrungen ist, scheint eher ein Zufall zu sein. Schließlich findet es sich – Stand Anfang Dezember – lediglich auf der Website des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen. Offiziell versendet worden ist es ebenfalls nicht.
Bekannte Bedenken gegenüber EPSAS
Was aber ist passiert? Das Papier legt die Vermutung nahe, dass das EPSAS-Projekt in der EU wieder Fahrt aufgenommen hat. Im weiteren Verlauf finden sich allerdings keine Hinweise auf konkrete Aktionen. In dem Schreiben heißt es dazu nur, „der Arbeitsprozess (…) steuert auf die unkritische Übernahme von internationalen Standards zu, die kapitalmarktorientierten Ursprungs und daher für den öffentlichen Sektor vielfach nicht geeignet sind“.
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Öffentlich beziehen die Rechnungshöfe zur Motivation und zum Anlass für ihre Erklärung aktuell allerdings nicht Stellung. In der Erklärung listen die Präsidenten stattdessen ihre Bedenken zu den EPSAS auf, die sie seit Jahren äußern: sowohl in Bezug auf die IPSAS als auch generell in Bezug auf die Reform, deren Sinn und Zweck sie – ganz unabhängig vom inhaltlichen Fundament – weiter anzweifeln.
Wallmann mahnt zur Kompromissbereitschaft
In Brüssel steht seit Monaten naturgemäß die Bewältigung der Coronapandemie im Fokus. Untätig ist die EU-Statistikbehörde Eurostat, die für das Projekt verantwortlich ist, deshalb aber nicht. Im Hintergrund läuft derzeit das sogenannte Screening weiter: Die IPSAS-Standards werden daraufhin geprüft, ob sie mit dem „Conceptual Framework“ für die EPSAS von Mai 2018 kompatibel sind. Parallel dazu hat Eurostat mit der Entwicklung weiterer fachlicher Konzepte für die EPSAS begonnen, seit Juni dieses Jahres unterstützen die Wirtschaftsprüfer von EY Eurostat hierbei.
Diese Aktivitäten dürften in Deutschland für einiges Unbehagen sorgen: Nicht nur bei den grundsätzlichen Gegnern der EPSAS-Reform, sondern auch bei denjenigen, die eine vermittelnde Position beziehen. So steht etwa der Hessische Rechnungshof einer EU-weiten Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften nach doppischen Maßgaben positiv gegenüber, sieht aber die IPSAS als Basis für die EPSAS wegen der bestehenden kapitalmarktorientierten Wahlrechte grundsätzlich kritisch.
Präsident Walter Wallmann fordert deshalb zur Kompromissfähigkeit auf: „Wer jetzt sagt, ich bin unter bestimmten Bedingungen einigungsbereit, hat die Chance, die Rechnungslegung mitzugestalten. Wer nicht den Kompromiss sucht, bucht dann irgendwann nach den kapitalmarktorientierten IPSAS“, stellt Wallmann klar.
Kleinster gemeinsamer Nenner zu EPSAS
Eine echte Gesprächsbereitschaft lässt sich aus der gemeinsamen Erklärung der Rechnungshöfe jedoch kaum herauslesen. Sie dürfte wohl eher als so etwas wie der kleinste gemeinsame Nenner der Rechnungshöfe zu verstehen sein. Und ob die deutsche Stimme überhaupt noch bis nach Brüssel durchdringt, ist fraglich. Die Bundesrepublik hat sich mit ihrer Ablehnung in den vergangenen Jahren in eine ungünstige Position manövriert.
„Wenn die Deutschen sich jetzt nicht endlich aktiv in den EPSAS-Prozess einbringen, verlieren sie jeden Einfluss auf die Gestaltung des Prozesses und die Chance, diesen in die richtige Richtung zu lenken“, hat der Präsident des Europäischen Rechnungshofs, Klaus-Heiner Lehne, im vergangenen Jahr noch einmal gewarnt.
„Weg über IPSAS ist vorgezeichnet“
Auch eine deutsche Kommissionspräsidentin dürfte wohl kaum Grund zur Hoffnung geben, dass sich die Bundesrepublik mit ihrer besonderen Beziehung zu den handelsrechtlichen Rechnungslegungsprinzipien doch noch gegen den großen Rest der EU-Staaten mit ihren doppischen Systemen behaupten kann.
„Die Kommission hat die Mitgliedsstaaten in der ersten Phase des EPSAS-Projekts ermutigt, doppische Systeme und im Idealfall IPSAS einzuführen, und diese Projekte in Millionenhöhe gefördert. Damit ist der Weg bereits vorgezeichnet: Es wäre politisch nicht durchsetzbar, wenn die Kommission später völlig von den IPSAS losgelöste Standards schaffen würde“, meint Thomas Müller-Marqués Berger, Wirtschaftsprüfer bei EY und außerdem Chair der Consultative Advisory Group des IPSAS-Boards sowie der Public Sector Group von Accountancy Europe.
Keine offene Opposition
Dass die Bundesregierung in diesem Fall in offene Opposition zur EU-Kommission gehen würde, können sich Beobachter kaum vorstellen. Im Moment ist die Reform weder in Berlin noch bei der EU-Kommission ein Thema, und bis zu einem konkreten Gesetzentwurf ist der Weg noch weit. Der nächste Schritt könnte allerdings bald gemacht werden, erwartet Jens Heiling, Senior Manager bei EY: „Im April trifft sich die EPSAS Working Group wieder. Ich könnte mir vorstellen, dass dann technische Aspekte der EPSAS diskutiert werden und die nächsten Schritte klarer sind.“
Info
Alle wichtigen Entwicklungen rund um die EPSAS-Reform lesen Sie auf der DNK-Themenseite EPSAS.
Eine gekürzte Fassung dieser Artikels finden Sie auch in der neuen Ausgabe von Der Neue Kämmerer, die an diesem Freitag erscheint.