NRW-Altschuldenlösung wird vertagt

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Die NRW-Landesregierung verschiebt ihre umstrittenen Pläne für eine Altschuldenlösung. Der Einstieg in die Altschuldenlösung solle nicht wie geplant im kommenden Jahr, sondern erst 2025 erfolgen, teilte das Land mit. Die „Perspektiven für die Kommunalhaushalte“ hätten sich deutlich verschlechtert, heißt es zur Begründung. Erst kurz vor der Sommerpause hatte die Regierung ihr Konzept zur Altschuldenlösung vorgestellt und damit die kommunale Szene überrascht. Denn über eine solche Lösung war nirgends öffentlich diskutiert worden.

Prompt blieb auch der Beifall für den langerwarteten Aufschlag aus. Weder die kommunalen Spitzenverbände noch Bundesfinanzminister Christian Lindner sprachen sich für den Vorschlag aus. Dabei schien NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst mit der Unterstützung des Bundes gerechnet zu haben.

In der Pressemitteilung zur Altschuldenlösung vom Juni wird er damit zitiert, dass er den Bund am Zug sehe, seinen Teil beizutragen, nachdem das Land nun einen konkreten Fahrplan vorgelegt habe und in Vorleistung gegangen sei. Lindner erteilte postwendend seine Absage: „Das NRW-Modell entspricht nicht den Erwartungen des Bundes“, sagte er der Rheinischen Post. Die Landesregierung wolle offenbar selbst keinen Beitrag leisten, sondern die Kommunen zahlen lassen.

Die Rechnung ohne den Wirt gemacht?

Aber hatte Wüst an der Stelle tatsächlich die Rechnung ohne den Wirt gemacht? Das Land stellte in seinem Programm in Aussicht, die Hälfte der Altschulden in Landesschuld zu überführen. Das hätte bei der Summe aus Liquiditätskrediten oberhalb eines Sockelbetrags von 100 Euro einem Volumen von 9,85 Milliarden Euro entsprochen. Die zweite Hälfte der Entschuldung sollte dem Konzept nach der Bund übernehmen. Aber dieser zog nicht mit, weil er seine Voraussetzungen für eine nachhaltig wirksame Lösung nicht erfüllt sah. „Gemeinden, die sparsam gewirtschaftet haben, werden damit belastet. Davon gehen falsche Anreize aus“, ergänzte Lindner. Zudem kritisierte er, dass das Land keinen Plan vorgelegt hätte, um eine Neuverschuldung der Kommunen zu verhindern.

Vereinfacht dargestellt wollte das Land NRW die Schuldenentlastung von den Kommunen selbst zahlen lassen. Zusätzliche Landesmittel waren dafür nicht vorgesehen. Vielmehr sollte der Schuldendienst für die zu übernehmenden Liquiditätskredite aus dem kommunalen Finanzausgleich finanziert werden – genauer gesagt aus der freiwilligen Aufstockung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) durch die Grunderwerbsteuer und weitere Änderungen, die im Eckpunktepapier für das GFG 2024 standen.

Von alledem ist jetzt keine Rede mehr. Laut Mitteilung des Städtetages NRW sind im GFG 2024 keine Vorwegabzüge zur Refinanzierung von Altschuldenprogramm und Investitionsprogramm Klimaschutz mehr vorgesehen. Ebenso wird die Steigerung der Aufwands-/Unterhaltungspauschale in Höhe von 80 Millionen Euro zurückgenommen.

Die kommunalen Spitzenverbände hatten in Reaktion auf den ursprünglichen Vorschlag des Landes in einer gemeinsamen Pressemitteilung darauf gedrängt, dass das Land den ursprünglichen Vorschlag nachbessern müsse. Es brauche zusätzliche Landesmittel, damit eine Altschuldenlösung auch tatsächlich zu einer Stärkung der kommunalen Gestaltungs- und Investitionskraft führe. Mit weniger statt mit mehr Mitteln könne das nicht gelingen.

Inhaltliche und zeitliche Perspektive

In einer Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Heimat und Kommunales des NRW-Landtages am 18. August 2023 setzte sich auch Professor Martin Junkernheinrich von der Technischen Universität Kaiserslautern kritisch mit dem NRW-Modell auseinander. Zunächst einmal sei es sehr zu begrüßen, dass die Landesregierung mit ihrem Vorschlag neuen Schwung sowie eine inhaltliche und zeitliche Perspektive gebe, so Junkernheinrich. Das Land greife jedoch vom Grundsatz zu kurz und werde das Doppelziel aus der Tilgung alter und der Vermeidung neuer Schulden schwerlich erreichen. Zudem weise es auch mit Blick auf Einzelfragen merklichen Verbesserungsbedarf auf.

Bei der Konzeptionierung des Stärkungspakts Stadtfinanzen, des landesweiten Konsolidierungsprogramms von 2011, sei es darum gegangen, in einem ersten Schritt die strukturelle Lücke zu schließen, um dann in einem zweiten Schritt die Städte zu entlasten. Zehn Jahre habe man daran nun gearbeitet, und die Städte hätten erfolgreich konsolidiert. Insofern sei es nun an der Zeit, dass die zweite Stufe folge. „Aber wie sollen die betroffenen Kommunen nun über den Zeitraum von 30 oder 40 Jahren Überschüsse erwirtschaften, um tilgen zu können? Dazu werden sie nicht in der Lage sein. Dazu braucht es den Staat“, sagt Junkernheinrich.

Dass das Land selbst finanziell nicht in der Lage sei, über einen Zeitraum von 40 Jahren seinen Anteil an der Altschuldenlösung durch zusätzliche Landesmittel zu leisten, hält er zudem für nicht überzeugend. Es gehe hier seinen Berechnungen nach um rund 250 bis 300 Millionen Euro jährlich bei einem Haushaltsvolumen von rund 100 Milliarden Euro. „Das ist eine Frage der Prioritätensetzung“, so der Finanzwissenschaftler. Wenn der Bund nicht mit einsteige, werde es für das Land und seine Kommunen allerdings deutlich teurer.

Frisches Geld ist die einzige Lösung

„Frisches Geld ist die einzige Lösung“, sagt auch Dorothée Schneider, Kämmerin der Landeshauptstadt Düsseldorf. Als abundante Stadt hätte Düsseldorf nur aus den pauschalen Zuweisungen profitiert. Deshalb sei sie voraussichtlich ausschließlich über die Einführung des Vorwegabzugs zu Lasten der Investitionspauschale betroffen gewesen. Das hätte 4,3 Millionen Euro jährlich ausgemacht, aber allgemein sei es doch der falsche Ansatz, an der Investitionspauschale zu schrauben. „Vielmehr bräuchten wir an dieser Stelle mehr Unterstützung“, so Schneider. Zudem pocht sie auf eine nachhaltige Lösung. „Die Aufsichtsbehörden sollen zwar kontrollieren, dass sich keine neuen Schulden aufbauen, allerdings resultieren die Altschulden doch aus einer chronischen Unterfinanzierung“, sagt die Kämmerin.

Auch die Kämmerer der von Altschulden besonders betroffenen Städte wie Essen äußerten sich gegenüber DNK äußerst kritisch zu dem Altschuldenplan der Landesregierung. Essens Kämmerer Gerhard Grabenkamp zeigte sich immerhin froh, „dass über den Vorschlag der Landesregierung mal Schwung in die Sache gekommen ist“. Jetzt gebe es zumindest eine Diskussionsgrundlage. „Ich nehme jeden Strohhalm, um die Handlungsfähigkeit meiner Stadt sicherzustellen“, so Grabenkamp. Seit seinem Amtsantritt habe die Stadt 800 Millionen Euro an Liquiditätskrediten zurückgeführt. Aktuell lasten auf ihr aber noch 1,7 Milliarden Euro an Liquiditätskrediten bei einem Haushaltsvolumen von 3,7 Milliarden Euro.

Vollkommen klar ist für Grabenkamp, dass die Städte im Rahmen einer Altschuldenlösung auch einen Eigenbeitrag leisten müssten: „Diese Pille werden wir schlucken müssen – wie schon beim Stärkungspakt.“ Allerdings sei ihm auch klar, dass die kommunale Familie nicht vereint hinter der vorgelegten Lösung stehen könne. „Das Land sollte die interkommunale Solidarität nicht überstrapazieren“, warnt er.

Markus Kreuz, Kämmerer der Stadt Hamm, sieht ein zentrales Problem darin, dass es keine homogene Struktur in der Finanzierung der NRW-Städte gebe und die Altschuldenlösung so, wie sie konzipiert war, sich noch nicht einmal für die hochverschuldeten Städte gelohnt hätte. „Wir haben strukturelle Aufwandssteigerungen, da wären direkte Zuweisungen in größerem Umfang erforderlich. Um das Altschuldenproblem nachhaltig zu lösen, bedarf es individueller Lösungen – und zwar für jede einzelne Stadt“, erklärt Kreuz. Das wäre vernünftiger, wenn auch sehr viel aufwendiger, aber davor schrecke das Land zurück.

Die schwarz-grüne Landesregierung möchte ihre Altschuldenlösung nun nach eigenem Bekunden mit den kommunalen Spitzenverbänden weiterentwickeln. Am Ende solle ein Konzept stehen, bei dem auch der Bund das Land mit einem eigenen Finanzierungsanteil unterstützt. Eine besondere Verantwortung des Landes sieht Junkernheinrich darin, „dass mit einem neuen Vorschlag auch die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag überzeugt wird, damit die notwendige Bundestagsmehrheit für die Grundgesetzänderung zustande kommt“.

v.wilke@derneuekaemmerer.de

Info

Dieser Beitrag ist zuerst in der aktuellen DNK-Printausgabe erschienen. Hier geht es zum Zeitungsabo und hier zur Newsletter-Anmeldung.
Vanessa Wilke

Vanessa Wilke ist gemeinsam mit Sarah Döbeling Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster arbeitete Vanessa Wilke als freie Journalistin beim Handelsblatt, bis sie 2003 ihr Volontariat bei FINANCE begann. Dort entwickelte sie im Jahr 2004 die Zeitung „Der Neue Kämmerer“ sowie den „Deutschen Kämmerertag“ und leitete anschließend die Redaktion. 2017 begann sie mit der Entwicklung von „OBM – Zeitung für Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister“. 2020 folgte die Weiterentwicklung dieses Themenfelds in der Plattform #stadtvonmorgen, die seitdem ebenfalls zu ihrem Verantwortungsbereich zählt.