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Wie ein Landkreis sich selbst mit Strom versorgt

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Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden sind keine Seltenheit mehr. Einsatz und Nutzen sind bislang aber meist mit Einschränkungen verbunden. So ist eine Vollbelegung der Dächer mit Photovoltaikmodulen nicht immer wirtschaftlich. Hinzu kommt: Manche Liegenschaften haben hohe Verbräuche, aber kleine Dachflächen – und umgekehrt. Manche Gebäude sind auch baulich (beispielsweise wegen ihrer Statik) oder aus anderen Gründen (zum Beispiel Verschattung) nicht für eine Photovoltaikanlage geeignet.

Außerdem liegen kommunale Gebäude häufig nicht beieinander, sondern über ein Gemeindegebiet oder sogar einen Landkreis verteilt. Mehrere Anlagen über separate Stromleitungen zu verknüpfen, stellt so praktisch keine Option dar, und die Nutzung des öffentlichen Versorgungsnetzes war bisher kaum möglich. Die Kommunen können ihren selbst produzierten Strom deshalb oft nur teilweise nutzen und müssen zusätzlich Strom am Markt einkaufen. Das ist gerade bei den deutlich gestiegenen Beschaffungskosten ein echter Kostenfaktor.

Strombilanzkreismodell in Hessen erprobt

Der Main-Taunus-Kreis hat eine Lösung für diese Situation gesucht. Der Kreis wollte in erneuerbare Energien investieren und zugleich ein wirtschaftlich tragfähiges Modell finden. Gemeinsam mit einem Stromversorger entwickelte er das „Strombilanzkreismodell“.

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) wurde auf das Pilotprojekt im Main-Taunus-Kreis aufmerksam und informierte 2021 zunächst einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Landkreisen. Inspiriert von dieser Initiative setzte sich der Landkreis Rostock an eine eigene Konzeption für einen Strombilanzkreis auf landkreiseigenen Liegenschaften.

In einer Schulung wurde das Strombilanzkreismodell von der LEKA MV und das Pilotprojekt vom Klimaschutzmanager im Main-Taunus-Kreis vorgestellt. Außerdem gingen ein Energieversorger und ein Netzbetreiber auf ihre Zusammenarbeit und auf Vorurteile ein. Der Landkreis Rostock erläuterte den Stand der Umsetzung und die grundlegende Abstimmung mit dem Hauptzollamt. Die Schulung wurde aufgezeichnet und steht in der Mediathek der LEKA MV kostenfrei zur Verfügung. Das Ergebnis: Der Landkreis Rostock wird als erste Modellregion in Mecklenburg-Vorpommern ein Strombilanzkreismodell einführen.

Kommune investiert in erneuerbare Energien

Was aber steckt genau dahinter? Beim Strombilanzkreismodell werden Stromerzeugung und zeitgleicher Stromverbrauch in unterschiedlichen kommunalen Liegenschaften bilanziell miteinander verrechnet. Beispielsweise kann so ein Turnhallendach vollständig mit Photovoltaik belegt werden und eine Schule mitversorgen, die sich in einem anderen Ortsteil befindet. Mit diesem innovativen Modell ist es möglich, den Strom auf dem einen Gebäude zu produzieren, ihn in das vorhandene öffentliche Netz einzuspeisen und in anderen kommunalen Liegenschaften ohne Zusatzkosten zu verbrauchen.

Die Kommune muss dafür zunächst selbst in Erzeugungsanlagen investieren. Sie erhält für den selbst erzeugten Strom am Jahresende eine Gutschrift vom Energieversorger. Für die Bereitstellung des Strombilanzkreismodells durch einen Dienstleister fallen in der Kommune Kosten an. Die Kommune investiert aber selbst in saubere Energien (Sustainable Development Goal, Ziel 7) mit der Folge, dass sie die Menge des hinzugekauften Stroms und ihre Kosten senken kann. Die Nutzung erneuerbarer Energien kann somit maßgeblich zum Erhalt oder zur Wiedererlangung der dauernden Leistungsfähigkeit einer Kommune beitragen.

Zukunftsweisend für Kommunalfinanzen

Wenn es Kommunen gelingt, den Strom weitestgehend selbst zu verbrauchen, können sie ihre Strombezugskosten senken. Der überschüssige Strom wird dann ins öffentliche Netz gegen eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist. Sofern die Umsätze aus der Einspeisevergütung unter 45.000 Euro im Jahr liegen, fällt keine Umsatzsteuer an. Werden durch die Einspeisung ins öffentliche Netz höhere Umsätze erzielt, müsste der Landkreis einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) gründen. Gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz müssen ab 2025 die Kommunen unabhängig von dem Bestehen eines BgA ihre Umsätze versteuern.

Welche Prozesse spielen bei der Verwaltung von kommunalen Dachanlagen eine Rolle? Die folgende Anleitung kann den Kommunen Orientierungspunkte bieten:

  • Planung der Photovoltaikanlage im Haushalt: Rentabilitätsrechnung, Fremdfinanzierung, Folgekosten einplanen (Reparaturen, Software), gesondertes Produkt im Gemeindehaushalt mit gesonderten Sachkonten (Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten) anlegen
  • Abrechnung der Baumaßnahme
  • Beantragung Steuernummer, Umsatzsteueridentifikationsnummer beim Finanzamt
  • Monatliche Buchführung: ggf. Umsatzsteuervoranmeldung (monatlich, vierteljährlich); Sammlung von Verträgen, Buchungsbelegen, Zählerständen; Vorsteuerabzüge und Umsatzsteuer
  • Jährlich: Abgabe Steuererklärung oder nur Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt

Für den Kreis steht mittlerweile fest: Das Projekt „Strombilanzkreismodell“ ist anspruchsvoll und herausfordernd – aber es ist gleichzeitig zukunftsweisend für das Thema Erneuerbare Energien und auch die Kommunalfinanzen.

carla.weisse@leka-mv.de

Autorin

Carla Fee Weisse ist Kommunikationsmanagerin und Kommunalberaterin bei der LEKA MV.

Info

Der Kommentar ist zuerst in der aktuellen Ausgabe 2/2023 von Der Neue Kämmerer erschienen. Hier geht es zum Abo und hier zur Newsletter-Anmeldung.
Dr. Sarah Döbeling

Dr. Sarah Döbeling ist gemeinsam mit Vanessa Wilke Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Sarah Döbeling hat Rechtswissenschaften in Kiel studiert und zu einem konzernrechtlichen Thema promoviert. Im Anschluss an ihr Volontariat bei der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH war sie bis 2015 Redakteurin des Magazins „FINANCE“ und verantwortete zudem redaktionell die Bereiche Recht und Compliance innerhalb von F.A.Z. BUSINESS MEDIA. Nach weiteren Stationen beim Deutschen Fachverlag und in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei kehrte Sarah Döbeling im September 2017 in die F.A.Z.-Verlagsgruppe zurück und leitet seitdem die Redaktion der Zeitung „Der Neue Kämmerer“.