Was sollten Kämmerer für das neue Jahr auf dem Schirm haben? DNK Online hat sich umgehört – und die wichtigsten Themen für das Jahr 2020 ausfindig gemacht.

Das Jahr 2019 war für Kämmerer ein bewegtes. Doch auch 2020 wird den Finanzverantwortlichen der Kommunen einiges abfordern. Ein Thema etwa, das Kämmerer schon im vergangenen Jahr begleitet hat, wird auch in den kommenden Monaten wichtig: die Altschulden. 

Dieses schwappt auch ins Jahr 2020 über. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat bekanntlich angekündigt, eine Lösung für 2.500 besonders hoch verschuldete Städte und Gemeinden erarbeiten zu wollen. Während die einen Kommunen diesen Schritt begrüßen, zeichnen sich anderswo in der Bundesrepublik Widerstände ab. Wie eine Altschuldenlösung letztlich konkret aussehen könnte, wird in Politik und Wirtschaft mit Spannung erwartet. Gegenüber „Der Neue Kämmerer“ sagte Scholz noch im Dezember, dass „Solidarität keine Einbahnstraße“ sei. Man darf entsprechend gespannt sein, was die kommenden zwölf Monate bei der Lösung der Altschuldenfrage bringen werden.

Ist der Querverbund eine staatliche Beihilfe?

Im Herbst des vergangenen Jahres hat der Bundesfinanzhof auch den für viele Kommunen wichtigen steuerlichen Querverbund auf die Agenda gehoben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll nun entscheiden, ob es sich bei dem Konstrukt um eine nicht-erlaubte Beihilfe handelt.

Eine solche Auslegung könnte die Finanzierung von Schwimmbädern und des öffentlichen Nahverkehrs vielerorts gefährden. Laut einer Schätzung des Deutschen Städte- und Gemeindebunds geht es um ein Finanzierungsvolumen von mehreren Milliarden Euro. Zwar ist mit einer Entscheidung des EuGH nicht vor 2021 zu rechnen, Kämmerer sollten aber aufmerksam verfolgen, ob sie frühzeitig Schritte einleiten müssen.

Gleichwertige Lebensverhältnisse bleiben wichtig

Eine zentrale Rolle werden 2020 auch die gleichwertigen Lebensverhältnisse spielen. Mehr denn je gehe es um „um eine Konkretisierung, Umsetzung und finanzielle Unterlegung von Maßnahmen zugunsten ländlicher Räume“, schreibt etwa der Deutsche Landkreistag auf Anfrage von DNK Online. Dazu zähle „neben Breitband, 5G-Ausbau und Gesundheitsversorgung auch die bessere Unterstützung von Unternehmen in der Fläche“.

Eine wichtige Aufgabe wird im neuen Jahr zudem der Abbau des Investitionsrückstands. Dieser belief sich in Kommunen laut der Förderbank KfW zuletzt auf 138 Milliarden Euro. Zentral ist hierbei jedoch nicht nur das Geld, sondern die Frage, wie Kommunen Gelder mit weniger Verwaltungsaufwand abrufen können. Denn viele Gemeinden leiden unter Personalnot, da der Fachkräftemangel in Deutschland grassiert. Entlastung muss daher auch durch eine Verschlankung der Prozesse geschaffen werden.

„Es geht mehr denn je um eine Konkretisierung, Umsetzung und finanzielle Unterlegung von Maßnahmen zugunsten ländlicher Räume.“

Deutscher Landkreistag

Welche Chancen bietet die Digitalisierung?

Abhilfe schaffen könnte hier einer der Megatrends: die Digitalisierung. Vor wenigen Tagen hat Schleswig-Holstein ein Pilotprojekt im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gestartet, Thüringen verarbeitet seit November 2019 Rechnungen von Kommunen elektronisch. Auch in anderen Bereichen tummeln sich immer mehr Anbieter, die beispielsweise über Plattformen Finanzierungen digitalisieren wollen. 

NRW Bank platziert einen Blockchain-Schuldschein.

Auch weiterführende Technologien wie Blockchain oder Künstliche Intelligenz könnten in nicht allzu ferner Zukunft relevant werden. Die NRW Bank hat laut eigener Aussage als erste deutsche Förderbank gerade eine vollständig digitale Schuldscheintransaktion über Blockchain durchgeführt. Dabei kam das Geldhaus ohne Papier aus. Was wirklich Mehrwert bringt für die Kommune, und was nur Marketing ist – Kämmerer werden hier genau hinsehen müssen.

Neues Umsatzsteuergesetz wird verbindlich

Bereits 2015 beschlossen, rückt die Umsetzung des reformierten Paragraf 2b aus dem Umsatzsteuergesetz näher. Für Kommunen wirft diese laut Marktbeobachtern insbesondere die Frage auf, wie interkommunal ausgetauschte Dienstleistungen steuerrechtlich behandelt werden müssen.

Ist die Anwendung des neuen Paragrafen derzeit noch optional, wird dieser nach jetzigem Stand spätestens zum 1. Januar 2021 verbindlich. Kämmerer müssen sich in den kommenden Monaten entsprechend um eine Umsetzung kümmern, falls dies noch nicht geschehen sein sollte.

j.eich(*)derneuekaemmerer(.)de

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