In Brüssel steht seit Monaten naturgemäß die Bewältigung der Coronapandemie im Fokus. Untätig ist die EU-Statistikbehörde Eurostat, die für das Projekt verantwortlich ist, deshalb aber nicht. Im Hintergrund läuft derzeit das sogenannte Screening weiter: Die IPSAS-Standards werden daraufhin geprüft, ob sie mit dem „Conceptual Framework“ für die EPSAS von Mai 2018 kompatibel sind. Parallel dazu hat Eurostat mit der Entwicklung weiterer fachlicher Konzepte für die EPSAS begonnen, seit Juni dieses Jahres unterstützen die Wirtschaftsprüfer von EY Eurostat hierbei.
Diese Aktivitäten dürften in Deutschland für einiges Unbehagen sorgen: Nicht nur bei den grundsätzlichen Gegnern der EPSAS-Reform, sondern auch bei denjenigen, die eine vermittelnde Position beziehen. So steht etwa der Hessische Rechnungshof einer EU-weiten Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften nach doppischen Maßgaben positiv gegenüber, sieht aber die IPSAS als Basis für die EPSAS wegen der bestehenden kapitalmarktorientierten Wahlrechte grundsätzlich kritisch.
Präsident Walter Wallmann fordert deshalb zur Kompromissfähigkeit auf: „Wer jetzt sagt, ich bin unter bestimmten Bedingungen einigungsbereit, hat die Chance, die Rechnungslegung mitzugestalten. Wer nicht den Kompromiss sucht, bucht dann irgendwann nach den kapitalmarktorientierten IPSAS“, stellt Wallmann klar.