Die Union ist mit dem am Freitag erzielten Kompromiss zur Reform der Grundsteuer unzufrieden. Es sei zwar gut, dass das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz favorisierte Grundsteuermodell nun vom Tisch sei, sagte Fritz Güntzler (CDU), Berichterstatter der Unions-Fraktion für die Grundsteuer, der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Allerdings sei aus Sicht von CDU und CSU „weiterhin problematisch“, dass die Bewertung der Gewerbeimmobilien völlig unklar sei. Von einer Einigung bei der Grundsteuer könne man daher also nicht sprechen. Vielmehr seien weitere Gespräche notwendig, kündigte Güntzler an.
Widerstand kommt auch aus Bayern. Ministerpräsident Markus Söder bezeichnete den Kompromiss laut Spiegel Online als „noch nicht zustimmungsfähig“. Bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern sei man noch lange nicht am Ziel, betonte der CSU-Chef.
Füracker: Es gibt keine Einigung
So sieht es auch Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU). „Es gibt keine Einigung auf irgendetwas“, sagte er im Bayerischen Rundfunk. Es seien lediglich neue Ideen entwickelt und Kompromissvorschläge gemacht worden, „die jetzt in den nächsten Wochen diskutiert werden, von Fachleuten überprüft werden, sich der Diskussion stellen müssen.“ Das von Bayern favorisierte wertunabhängige Flächenmodell sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht vom Tisch, fügte der Minister hinzu.
Deutliche Kritik an der am Freitag erzielten Einigung formuliert auch die Immobilienwirtschaft. „Dies ist kein Kompromiss, sondern letztlich ein wertabhängiges Modell in anderer Verpackung. Das Motto der jetzt eingeschlagenen Eckpunkte scheint zu sein: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht“, sagte Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA). Seiner Einschätzung nach ist der Grundsteuerkompromiss aufgrund der Einbeziehung einzelner Wertkomponenten streitanfällig und aufgrund des hohen Aufwands ineffizient und teuer.
GdW rechnet mit Kostenexplosion
Mit einer „in vielen Fällen starken Kostensteigerung gerade bei preiswert vermieteten Wohnungen in sonst teuren Lagen“ rechnet der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW. „Damit ziehen weitere dunkle Wolken für das bezahlbare Wohnen auf“, sagte Verbandschef Axel Gedaschko.
Erleichtert zeigten sich hingegen die kommunalen Spitzenverbände. „Wir begrüßen, dass die Eckpunkte von Bund und Ländern wertorientierte Elemente enthalten und damit keine reine Flächensteuer kommt“, teilte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, mit. Ein solcher Ansatz sei den Städten wichtig und könne auch von den Bürgern besser akzeptiert werden, da er gerechter sei. Dedy forderte Bund und Länder auf, die Eckpunkte zügig zu konkretisieren und bis spätestens Ostern einen Gesetzentwurf vorzulegen.
DStGB hält Eckpunkte für gerecht und nachvollziehbar
Als „mehr als überfällig“ bezeichnete der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) die nun vorgelegten Eckpunkte. Es handele sich dabei nach einer ersten Einschätzung um einen ausgewogenen und umsetzbaren Kompromiss. „Nicht zuletzt mit Blick auf den Richterspruch aus Karlsruhe musste man davon ausgehen, dass das zukünftige Bewertungs- und Grundsteuermodell nicht ohne eine Wertorientierung verfassungsfest ausgestaltbar ist. Dem tragen die Eckpunkte zur Reform Rechnung“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands. Dies sei wegen der Schaffung von Rechtssicherheit aber auch mit Blick auf die Gerechtigkeit, Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz der „neuen“ Grundsteuer zu begrüßen.
Die Finanzminister von Bund und Ländern hatten sich am Freitag auf ein Modell geeinigt, das auf den Grundstückswerten, dem Alter der Gebäude und der durchschnittlichen Nettokaltmiete nach dem Mikrozensus beruht. Vorausgegangen war ein monatelanges Ringen um die Ausgestaltung der Reform, zu der das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber im vergangenen April verdonnert hatte.
a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de
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