Herr Zimmermann, die kommunalen Haushalte geraten zunehmend unter Druck. Gleichzeitig besteht ein hoher Investitionsbedarf. Sehen Sie die Gefahr, dass notwendige Investitionen zurückgestellt werden?
Zimmermann: Ja, das ist zu befürchten. Wir haben große finanzielle Herausforderungen, die sich beispielsweise aus den gestiegenen Energiekosten, aber auch aus der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen ergeben. Das hat zur Folge, dass Investitionen in den energetischen Umbau von Verwaltungsgebäuden, den Wechsel der Fuhrparks auf moderne Antriebstechnologien oder die Digitalisierung von Schulen und Behörden teilweise hintenanstehen.
Das klingt so, als bleibe die Transformation nur einigen wenigen starken Städten und Gemeinden vorbehalten?
Zimmermann: Nein, das darf natürlich nicht die Konsequenz sein. In den meisten Städten und Gemeinden wird daran auch bestmöglich gearbeitet, aber die Voraussetzungen sind schon sehr unterschiedlich. Dies zeigt auch der aktuelle „Kommunale Finanzreport“ der Bertelsmann Stiftung. Daraus geht leider hervor, dass einige Kommunen die Transformation mit ihren Finanzen und in der aktuellen Situation nicht schaffen können. Das wird dann weitreichende Folgen haben, denn diese Städte und Gemeinden werden es unglaublich schwer haben, ihren Bürgerinnen und Bürgern ein attraktives Umfeld zu bieten. Die Auswirkungen sind Unzufriedenheit, Schließung öffentlicher Einrichtungen und dann eine „Hauruck-Transformation“. Das birgt gesellschaftlichen Sprengstoff.
Könnte es helfen, Zukunftsinvestitionen über alternative Finanzierungsformen wie Leasing zu realisieren?
Zimmermann: Ja, Leasing ist sicherlich ein Instrument, das aufgrund der Aufgabenteilung zwischen der Leasinggesellschaft und der öffentlichen Hand in einigen Bereichen besonders sinnvoll sein kann. Selbstverständlich ist es in einigen Städten auch seit längerem und unabhängig von Krisen fester Bestandteil bei Investitionsentscheidungen, in vielen anderen aber noch nicht.
Frau Conen, wo liegen die Stärken des Leasings im Transformationsprozess?
Conen: Leasinggesellschaften verfügen über viel Objektkompetenz, das heißt, sie verfügen über Know-how der verleasten Güter und kennen ihre Taxonomiekonformität. Daher können sie die Kommunen schon bei der Auswahl der Wirtschaftsgüter beraten. Diese Expertise ist gerade in Zeiten von fehlenden Fachkräften ein gutes Argument. Leasinggesellschaften bieten zudem ergänzend zur Finanzierung verschiedene Serviceleistungen an. Diese reichen je nach Wirtschaftsgut von Wartung, Inspektion über Schadensmanagement bis zur Einrichtung von neuer IT. Auch das schont personelle Ressourcen. Nicht zuletzt fördert Leasing als Finanzierungsform Nachhaltigkeit an sich.

Wie können Leasinggesellschaften unterstützen?
Conen: Nachhaltigkeit beginnt in der Region. Um die globalen Herausforderungen von Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu bewältigen, gilt einmal mehr: think global, act local. Leasinggesellschaften können Kommunen in fast allen Bereichen unterstützen: bei der Energie- und Mobilitätswende – vom Ausbau der Elektromobilität, des ÖPNV und der entsprechenden Infrastruktur, bei nachhaltigem Bauen und Sanieren.
Zimmermann: Ich sehe noch einen weiteren Mehrwert durch Leasinggesellschaften. Aktuell gibt es keine unmittelbaren Verpflichtungen der Kommunen, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Jedoch können sie mittelbar verpflichtet werden, wenn die Kredit- und Fördermittelgeber im Rahmen der EU-Taxonomie ihr jeweiliges Engagement nachweisen müssen. Leasinggesellschaften können die Kommunen dann bei der Datenanalyse und bei der Bemessung des CO2-Fußabdrucks unterstützen.
Viele Unternehmen nutzen Leasing, weil es bilanzneutral ist. Meinen Sie, dass dieses Argument auch im Bereich der Kommunen an Bedeutung gewinnt?Zimmermann: Durchaus, die Bilanzstruktur zu entlasten ist natürlich auch für Städte und Gemeinden wichtig. Viele mittlere und große Städte haben Investitionsaufgaben an Stadtwerke ausgegliedert. In diesem Zusammenhang könnte die Investition in Smart Meter ein spannendes Leasingobjekt sein. Auch die Wärmewende muss umgesetzt werden. Das Beheizen von Verwaltungsgebäuden, Schulgebäuden oder Turnhallen muss ja auch nachhaltig erfolgen. Wenn es hier keinen Fernwärmeanschluss gibt, sind Wärmepumpen willkommen. Aber es geht nicht alles gleichzeitig. Wenn wir schnell sein wollen, brauchen wir bilanzneutrale Finanzierungsalternativen, wie Leasing. Das ist jedoch noch nicht bei allen Kämmerern so angekommen.
Frau Conen, welche Kosten ergeben sich?
Conen: Bei einem Leasingvertrag zahlen Sie monatliche Raten für die Nutzung des geleasten Wirtschaftsgutes. Die Höhe der Raten berechnet sich aus den Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes, dem geschätzten Restwert am Ende der Leasinglaufzeit sowie der Länge des Vertrages. Häufig enthalten Leasingraten neben den Finanzierungskosten auch Anteile für Servicekomponenten wie Wartung, Reparaturen oder Schadensmanagement. Das ist gerade beim Vergleich mit dem Kredit wichtig, denn Kreditraten enthalten nur den Zins- und Tilgungsanteil. Kosten für Wartung und Reparaturen von erworbenen Fahrzeugen, Maschinen oder IT fallen aber genauso an. Sie werden nur nicht den Kreditkosten zugerechnet. Beim Kostenvergleich ergibt sich dadurch häufig ein schiefes Bild.
Unterm Strich ist Leasing dennoch teurer als ein Kommunalkredit?
Conen: Sie können mit Leasing durchaus kommunalähnliche Kreditkonditionen erzeugen. Dafür müssten die Forderungen gegenüber einer Gemeinde forfaitierbar sein. Die Abtretung kann man auf spezielle Partner eingrenzen. In der Refinanzierung sind das für Banken Forderungen gegenüber einer Kommune. Leider ist dies in vielen Kommunen noch nicht bekannt.

Leasingverträge verursachen aber auch zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Wie umfangreich ist der?
Zimmermann: Natürlich geht es beim Kommunalleasing nicht ohne Verwaltungsaufwand. Hier hängen wir von den Vorschriften ab, die uns die Länder vorgeben. Leasingverträge gehören im Grundsatz mit zu den sogenannten kreditähnlichen Rechtsgeschäften. Das bedeutet, dass jedes Leasinggeschäft in den Kommunen grundsätzlich durch die Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes genehmigt werden muss. Von Land zu Land gibt es dazu leicht abweichende Bestimmungen, was auch die Bieterseite wissen sollte.
Frau Conen, ist das Leasinggeschäft im Bereich der öffentlichen Hand für Sie spürbar aufwendiger als im Bereich der Privatwirtschaft?
Conen: Auch für Leasinggesellschaften sind Geschäfte mit der öffentlichen Hand mit mehr Aufwand verbunden und bringen mehr Herausforderungen mit sich als in der Privatwirtschaft. Dies liegt hauptsächlich an den spezifischen Anforderungen, Vorschriften und Transparenzstandards, die für öffentliche Beschaffungs- und Budgetierungsprozesse gelten. Für Leasinggesellschaften, die sich an den Ausschreibungsprozessen beteiligen, bedeutet dies einen gewaltigen Verwaltungsaufwand. Wir scheuen nicht den Wettbewerb im Ausschreibungsverfahren, wie es auch in der Privatwirtschaft üblich ist. Überbordender bürokratischer Aufwand schreckt jedoch ab. Hinzu kommt, dass strenge Haushalts- und Finanzvorschriften die Verhandlung und Umsetzung von Leasingverträgen komplexer machen. Dabei geht Flexibilität verloren, was eigentlich ein gewichtiges Argument für Leasing ist.
Können Sie das genauer erläutern?
Conen: Leasing ist mehr als die reine Finanzierung. Leasingverträge sind auf die speziellen Bedürfnisse der Kunden maßgeschneidert, enthalten Servicekomponenten, Beratung etc. Wenn man dies in ein Standardkorsett pressen muss, gehen Mehrwerte verloren.
Herr Zimmermann, Leasinggeschäfte unterliegen natürlich auch der üblichen Vergabepflicht. Wohl oder Übel?
Zimmermann: Ausschreibungen bedeuten für uns in den Gemeinden einen zusätzlichen Aufwand, kosten Zeit und Geld. Und sie machen es auch für die Unternehmerseite nicht einfacher. Aber das Vergaberecht ist für uns in den Kommunen eine vorgegebene rechtliche Pflicht, die wir einhalten müssen. Das hat natürlich auch seinen Grund und seinen Wert. Ausschreibungen beleben den Wettbewerb, schaffen Transparenz und sollen das öffentliche Haushalten und Wirtschaften verbessern. Aber das Ausschreibungswesen darf nicht überbordend werden. Gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten betonen wir deshalb unsere rechtspolitische Forderung, dass die Vergabeverfahren vereinfacht werden müssen. Das gilt zum Beispiel für Vergabeschwellenwerte oder Rechtsmittelvorschriften. Wir können und dürfen es uns nicht leisten, dass kommunale Investitionen durch eine unverhältnismäßige Bürokratie und auch Vergabeverfahren behindert, verlangsamt und verteuert werden. Da setzen wir mit unseren rechtspolitischen Forderungen auch auf eine Partnerschaft mit der Wirtschaft und gerne auch mit Ihnen aus den Leasingunternehmen.
Wie genau könnte eine Lösung aussehen?
Zimmermann: Als Lösung des Problems könnte man daran denken, vereinfachte und leicht durchführbare, schematisierte Genehmigungsverfahren umzusetzen. Ich plädiere auch für höhere Schwellenwerte. Werden diese unterschritten, sollten Genehmigungen durch bloße Anzeigeverfahren ersetzt werden. All das muss man sich im Detail überlegen und mit den Bundesländern besprechen.
Info
Dr. Claudia Conen ist Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.
Uwe Zimmermann ist Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.
Info
Der Artikel ist zuerst in der aktuellen Ausgabe 4/2023 von Der Neue Kämmerer erschienen.
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Vanessa Wilke ist gemeinsam mit Sarah Döbeling Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster arbeitete Vanessa Wilke als freie Journalistin beim Handelsblatt, bis sie 2003 ihr Volontariat bei FINANCE begann. Dort entwickelte sie im Jahr 2004 die Zeitung „Der Neue Kämmerer“ sowie den „Deutschen Kämmerertag“ und leitete anschließend die Redaktion. 2017 begann sie mit der Entwicklung von „OBM – Zeitung für Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister“. 2020 folgte die Weiterentwicklung dieses Themenfelds in der Plattform #stadtvonmorgen, die seitdem ebenfalls zu ihrem Verantwortungsbereich zählt.

