Die Energiekrise droht die kommunalen Haushalte finanziell zu blockieren. Jetzt sollten Bund und Länder, wie in der Coronakrise, abgestimmt handeln, schreibt unser Gastautor.

Die Auswirkungen der Energiekrise auf Wirtschaft und Gesellschaft bestimmen seit Monaten die Diskussionen unseres Landes. Vollauf zu Recht, denn ein solch sprunghafter Preisanstieg und das Risiko von Versorgungsengpässen sind beispiellos und gefährden Existenzen. Sie sind jedoch auch ein eminentes Risiko für die Haushalte der Kommunen und drohen, diese inmitten der Krise finanziell zu blockieren. Finanzielle Belastungen entstehen aus verschiedenen Richtungen. Positiv: Sie lassen sich vorhersehen, und man kann ihnen begegnen. Die finanzielle Blockade der Kommunen muss verhindert werden, denn wie auch die Coronakrise zeigte, in der Krise muss der Staat handlungsfähig sein.

Wie trifft die Energiekrise die kommunalen Haushalte?

Die Energiekrise trifft die Haushalte bei Erträgen und Aufwendungen auf unterschiedlichen Wegen, teils direkt, teils indirekt, teils kurz- und teils erst mittelfristig. Mindestens vier Effekte lassen sich aufzeigen:

  1. Der Aufwand für Strom und Gas ist in den meisten Kommunen bereits sprunghaft angestiegen. Je nach Liefervertrag kommen die Marktentwicklungen früher oder später in den Kommunen an.
  2. Die hohen Energiepreise ziehen eine Inflation im Grunde aller Aufwandsarten nach sich. Über die Beschaffung, Bauvorhaben oder Dienstleistungsverträge ist dieser Effekt bereits eingetreten. Mittelfristig wird die Inflation unweigerlich auch zu höheren Tariferhöhungen führen. Die typischerweise eingeplanten 3 Prozent jährliches Plus werden nicht genügen.
  3. Diverse Auslagerungen der Kommunen geraten ob dieser Kostensteigerungen in Schieflage und müssen aus dem Kernhaushalt gestützt werden. Aktuell haben die Stadtwerke bereits Bedarfe angemeldet. Dies ist aber nur die prominente Spitze des Eisberges. Die Kostenplanungen der Schwimmbäder, Theater, ÖPNV bis hin zu den freien Kita-Trägern erweisen sich als Makulatur.
  4. Im kommenden Jahr ist ein wirtschaftlicher Einbruch kaum vermeidbar. Dies drückt zwangsläufig auf die Steuereinnahmen der Gemeinden. Letztlich werden Ertragsrückgänge wohl nur bei der besonders konjunktursensiblen Gewerbesteuer eintreten, da die Inflation positiv auf Einkommens- und Umsatzsteuer wirkt und diese damit nominal wohl stabil bleiben.

Die direkten Effekte der Energiepreise sind somit nur ein und bei weitem nicht der wichtigste Effekt für die Haushalte. Diese Kategorie wird für den Gesamthaushalt nur wenige Prozent ausmachen und erscheint auf den ersten Blick verkraftbar. Die Brisanz resultiert aus dem Zusammenwirken mit den Erträgen, deren hohe Steigerungsraten der Vorjahre enden werden, und der allgemeinen Ausgabendynamik.

Was sind die Folgen?

Wenn die wirtschaftliche Lage sich verschlechtert, kennt das Haushaltsrecht drei typische Konsequenzen:

  1. Wird der Haushaltsausgleich im laufenden Jahr gefährdet, so können Haushaltssperren verhängt werden, um das Defizit zu schließen oder zumindest zu begrenzen. Es steht im fachlichen und nicht zuletzt auch politischen Ermessen des Kämmerers, dieses Instrument anzuwenden. Die Wirkung ist bekanntlich meist eher symbolisch, da der Großteil des Aufwandes weiterläuft. Nichtsdestoweniger hat im Verlauf von Covid-19 schätzungsweise jede fünfte Stadt zu dieser Maßnahme gegriffen.
  2. Treten im Haushaltsjahr erhebliche Defizite oder erhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen auf, so muss ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden, um diese negativen Abweichungen gewissermaßen formal zu legalisieren. Dies bedeutet bei Verwaltung und Rat zusätzliche Arbeit in ohnehin hektischen Zeiten. Dieser Schritt wird wohl vermeidbar sein, da die Haushaltsbelastungen überwiegend erst zum Jahresende wirksam werden.
  3. Das eigentliche Problem der Energiekrise ist somit nicht der Vollzug des Jahres 2022 sondern die Planung für 2023. Zum einen können die Kommunen die betroffenen Aufwands- und Ertragsarten nicht valide planen, was den ohnehin komplexen und langwierigen Prozess weiter erschwert. (Es droht vorläufige Haushaltsführung.) Zum anderen werden vielerorts im Plan Haushaltsdefizite auftreten. Dann ist die Frage, ob noch geeignete Rücklagen zur Verfügung stehen, um diese zu decken oder gar Haushaltssicherungskonzepte aufgestellt werden müssen zweifellos der „worst case“ in Krisenphasen.

Nun laufen die Städte, Gemeinden und Kreise natürlich nicht tatenlos in diese misslichen Situationen hinein. Zuvorderst lässt sich feststellen, dass die Energiekrise die Kommunen in einem Zustand relativer Stabilität trifft. Die vorhergehende Corona-Krise wurde finanziell gemeistert, die liquiden Mittel sind historisch hoch, die Steuererträge laufen noch erstaunlich gut, und es blieben ein paar Monate der Vorbereitung.

Zunächst greift in einer solchen Situation ungeplanter Mehraufwendungen die simple und kluge Grundregel der Doppik: Budgetierung im Teilhaushalt. Diese Flexibilität erlaubt den Verantwortlichen, ohne besondere bürokratische Schritte innerhalb des Sachaufwandes umzuschichten. Letztlich impliziert dies jedoch, an anderer Stelle Aufwendungen zu kürzen.

Es tritt also ein mittelbarer Kürzungseffekt ein. Noch sichtbarer wird dieser bei der Haushaltsplanung für 2023. Die Unsicherheiten sind hoch und die logische Reaktion ist, Vorsicht walten zu lassen und die Aufwendungen so gering wie möglich zu halten. Dies trifft den Sachaufwand und Neueinstellungen aber über die Abschreibungen auch die Investitionen.

Was hilft Kommunen in der Energiekrise?

TH Wildau

Welche Hilfen sollten greifen?

Die Auswirkungen der Energiekrise auf Erträge und Aufwendungen sind kaum vermeidbar, die Konsequenzen jedoch lassen sich gestalten. Wie in der Coronakrise sollten Bund und Länder kooperativ und abgestimmt tätig werden. Schnell, einfach, systemgerecht und fair. Vier Maßnahmen liegen auf der Hand, die skizzierten Folgen zu vermeiden:

  1. Zuschüsse für Energiekosten: Ein pauschaler Transfer je Einwohner, gegebenenfalls gestaffelt nach Größe der Kommune, hilft Mehraufwendungen anteilig zu decken und erhält gleichzeitig die nötigen Sparanreize. Die allgemeine Inflation müssen die Kommunen allein tragen.
  2. Standards öffnen: Die Senkung des Energieverbrauchs kann auf rechtliche Grenzen beispielsweise bei der Raumtemperatur stoßen. Diese Grenzen müssen ausgesetzt werden. Die Kommunen können selbst entscheiden, was jeweils zumutbar ist.
  3. Haushaltsrecht lockern: Diese Maßnahme ist mit einem Federstrich der Innenministerien umsetzbar. Die Pflicht zu Haushaltssperre, Nachtragshaushalt, Haushaltsausgleich oder Haushaltssicherungskonzept sind in dieser Krisenlage nicht nur unnötige Bürokratie, sie sind geradezu schädlich.
  4. Steuern stabilisieren: Bund und Länder sollten den Gemeinden die Garantie geben, Verluste der Gewerbesteuer auszugleichen. Dies schafft Sicherheit für die Haushaltsplanung und stabilisiert den kommunalen Finanzausgleich. Im Gegensatz zu den Corona-Hilfen sollten aber nur die tatsächlichen Verluste erstattet werden. Eine Überkompensation ist nicht noch einmal akzeptabel.

Lokale Kreativität in der Krise erhalten

Ähnlich Covid-19 belastet auch die Energiekrise die kommunalen Haushalte auf unterschiedlichen Wegen und droht, die Kommunen finanziell zu blockieren. Diese Konstellation muss vermieden werden, denn in Krisen ist die Handlungsfähigkeit des Staates essentiell. Transfers, Haushaltsrecht und Deregulierung sind einmal mal mehr die Schalthebel bei Bund und Ländern. Die Haushaltspolitik der Kommunen muss planbar sein. Jedwede zusätzliche Einschränkung der Handlungsfähigkeit sollte vermieden werden, um lokale Kreativität in der Krisenbewältigung zu erhalten. Diese Strategie hat sich in der Coronakrise bewährt. Die Kommunen sind heute erfahrener und damit auch resilienter, wenn Bund und Länder die Voraussetzungen schaffen.

rene.geissler@th-wildau.de

Autor

René Geißler ist Professor für öffentliche Verwaltung, Technische Hochschule Wildau.

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