Frau Dr. Tiemann, womit können die Kommunen rechnen, wenn die CDU in der Regierung bleibt?
Seit 2005 haben sich die unionsgeführten Bundesregierungen als verlässlicher Partner der Kommunen erwiesen. Mit der Fortsetzung dieser guten Partnerschaft können die Kommunen rechnen, wenn CDU und CSU weiter an der Regierung bleiben. Eine Auswertung der Wahlprogramme der im Bundestag vertretenen Parteien zeigt deutlich, dass CDU und CSU das kommunalfreundlichste Wahlprogramm vorgelegt haben.
Hinsichtlich der kommunalen Finanzverwaltung steht eine dauerhafte kontinuierliche Stärkung der kommunalen Investitionskraft an Stelle der Förderung von Kommunalinvestitionen in verschiedenen Programmen oder aus Sondervermögen im Fokus. Dazu soll den Kommunen künftig ein höherer Anteil am gesamtstaatlichen Umsatzsteueraufkommen zur Verfügung gestellt werden, der eigenverantwortlich für erforderliche kommunale Investitionen und Investitionsunterhaltungsmaßnahmen zu verwenden ist.
„Die interkommunale Zusammenarbeit werden wir stärken.“
Wir werden die Finanzbeziehungen von Bund, Ländern und Kommunen zeitgemäß ordnen und eine aufgabengerechte Finanzverteilung festlegen. Dabei werden wir den Grundsatz der Subsidiarität konsequent anwenden und damit auch die kommunale Selbstverwaltung stärken. Die interkommunale Zusammenarbeit werden wir stärken – im Gegensatz zum Finanzminister der SPD, der hier sehr restriktiv vorgeht.
Hinsichtlich der finanziellen Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter stellen wir als CDU/CSU zudem sicher, dass Bund und Länder dauerhaft nicht nur die zusätzlichen Investitionskosten, sondern auch dauerhaft und vollumfänglich die zusätzlichen Betriebskosten tragen werden.
Darüber hinaus möchten wir unsere Innenstädte erhalten. Sie müssen nach der Corona-Krise neugestaltet und in ihrer Funktion als Orte der Begegnung und Vielfalt gestärkt werden. Es wird mit der CDU/CDU einen Zukunftspakt für Innenstädte geben mit dem Förderprogramm „Attraktive Innenstadt“ von dem auch kleinere Städten und Gemeinden profitieren. Dadurch sollen deutlich mehr Mittel etwa für die Modernisierung der Innenstädte bereitstehen. Wir werden die Dorfkernsanierung noch stärker fördern, Smart-City-Konzepte fördern und ein eigenständiges Programm für mehr Grünflächen und natürliche Vielfalt in der Stadt auflegen.
Weiterhin sehen wir es als zentrale Aufgabe für eine funktionierende Gesellschaft, gleichwertige Lebensverhältnisse zu erreichen. Die Gleichbehandlung von Stadt und Land bei der digitalen Infrastruktur, die Stärkung unserer Dörfer und Städte in benachteiligten Regionen, neue Konzepte der Mobilität, den Ausbau der Daseinsvorsorge und die Stärkung des Ehrenamts stehen dabei im Fokus. Zu gleichwertigen Lebensverhältnissen gehört neben einer Stärkung des städtischen Umlands durch eine starke Anbindung an Bus und Bahn auch eine Mobilitätsvielfalt, die motorisierten Individualverkehr einschließt.
Wir als CDU/CSU möchten auch in der nächsten Legislaturperiode weiter daran arbeiten, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Wo Wohnraum zu knapp ist, gilt es, mehr, schnell, modern und vor allem bezahlbar zu bauen. Ältere Gebäude müssen demgegenüber energetisch saniert werden. Eine Politik gegen Einfamilienhäuser wird es mit uns nicht geben, viel eher muss der Wunsch nach einem Eigenheim unterstützt werden. Das Ziel der CDU/CSU ist es, dass bis 2025 mehr als 1,5 Millionen neue Wohnungen entstehen. Dies wird mit der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, aber auch mit einer Verstärkung der Anbindung von Bus und Bahn einhergehen. Der Fokus bei der Schaffung neuen Wohnraums liegt vor allem auch im nachhaltigen Bauen mit umweltfreundlichen Baustoffen.
„Wir werden uns dafür einsetzen, das EU-Vergaberecht zu modernisieren, um regionale Wertschöpfung zu erleichtern.“
Wir werden uns dafür einsetzen, das EU-Vergaberecht zu modernisieren, um regionale Wertschöpfung zu erleichtern. Bei der Trinkwasserversorgung soll der Erhalt der Entscheidungsmöglichkeiten vor Ort sichergestellt werden. Jede Form der Zwangsprivatisierung wird hierbei ausgeschlossen. Um den Folgen des Klimawandels besser begegnen zu können, werden wir die Klimaschutzmaßnahmen durch gleichrangige Klimaanpassungsmaßnahmen ergänzen. Wir wollen die Klimaschutzleistungen des Waldes stärker honorieren, indem die Klimaleistung honoriert wird. Dazu sollen die Einnahmen aus der CO2-Abgabe verwendet werden.
Beim Ausbau erneuerbarer Energien ist angedacht, die Planungskompetenzen der Kommunen durch ein klares Planungsrecht zu stärken. Für die künftig benötigten Wasserstoffnetze ist ein effektives Regulierungsregime zu schaffen, um die bestehenden Gasinfrastrukturen zu nutzen und eine zügige Umrüstung zu ermöglichen.
Wo liegen Ihre kommunalpolitischen Themenschwerpunkte?
Ein besonderes Anliegen ist mir die Schaffung beziehungsweise der weitere Ausbau gleichwertiger Lebensverhältnisse. Wir beabsichtigen insbesondere, mehr Bundesbehörden insbesondere in ländlichen Räumen anzusiedeln. Wir werden integrierte Lösungen für ländliche Regionen entwickeln und bei Planungen Stadt und Land zusammendenken, um entsprechende Wechselwirkungen zu berücksichtigen. Die von Bund und Ländern getragene Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) wollen wir zur Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse weiterentwickeln.
Auch wenn die Kulturhoheit bei den Ländern und Kommunen liegt, trägt der Bund eine Mitverantwortung für die Sicherung der Grundversorgung. Vor allem im Bereich des Mobilfunkausbaus muss dringend nachgebessert werden. Der Ausbau des 5G-Standards für den Mobilfunk und die Schließung der bestehenden Funklöcher auch im LTE-Bereich sind wichtige Voraussetzungen für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Auch wenn die in der 19. Wahlperiode erreichte TKG-Novelle diesbezüglich Fortschritte ermöglichte, muss hier weiter angesetzt werden. Wir arbeiten weiterhin mit Hochdruck an Gigabit-Anschlüssen und einer flächendeckenden Mobilfunkanbindung. Bis zum Jahr 2025 werden wir insgesamt 15 Milliarden Euro für Gigabitnetze bereitstellen. Den Netzausbau wollen wir zudem durch eine unbürokratische, digitale und rasche Genehmigungspraxis beschleunigen und auch Möglichkeiten alternativer Verlegeverfahren stärker nutzbar machen.
„Der Einzelhändler ist nachhaltig und für die Innenstädte systemrelevant. Er gibt Stadtzentren und Ortskernen ein Gesicht.“
Weiterhin droht ein Sterben der Innenstädte, dem dringend entgegengewirkt werden muss. Der Einzelhändler ist nachhaltig und für die Innenstädte systemrelevant. Er gibt Stadtzentren und Ortskernen ein Gesicht. Der Einzelhandel ist damit nicht nur unverzichtbarer Teil regionaler Wirtschaftsstruktur, er hat eine soziale Funktion und schafft Lebensqualität. Unsere Aufgabe in der Politik ist es aber, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Der Online-Handel nutzt kommunale Infrastruktur, beteiligt sich aber anders als der Einzelhandel nicht an deren Finanzierung. Das ist eine Schieflage, die korrigiert werden muss.
Mein größter kommunalpolitischer Schwerpunkt liegt jedoch in der Stärkung des Ehrenamts. Bei Angriffen auf Kommunalpolitiker gilt Null-Toleranz. Den flächendeckenden Brand- und Katastrophenschutz werden wir erhalten und weiter fördern. Den freiwilligen Wehrdienst im Heimatschutz werden wir fortführen und den Bevölkerungsschutz verbessern. Gerade die Hochwasserkatastrophen dieses Jahres haben erneut gezeigt, dass hier großer Bedarf ist. Kulturelles Leben in ländlichen Regionen ist ohne Ehrenamt nicht denkbar. Engagierte vor Oft unterstützen und initiieren kulturelle Projekte, sei es in Orchestern, Chören, Theater- und Tanzgruppen, Heimat- und Kulturvereinen. Doch auch und vor allem in der Freiwilligen Feuerwehr, beim Deutschen Roten Kreuz und beim Technischen Hilfswerk sowie in vielen weiteren Vereinen und Organisationen, engagieren sich Bürgerinnen und Bürger, um unser gesellschaftliches Leben sicherer, vielfältiger und vor allem erst möglich zu machen. Wer diese Vielfalt erhalten und stärken will, muss das Ehrenamt entlasten – von Bürokratie, von Kosten, von organisatorischen Hürden. Regelungen müssen entbürokratisiert und der Rechtsrahmen für ehrenamtliche Betätigung verbessert werden. Ehrenamtliche Strukturen und Netzwerke wollen wir leichter zugänglich machen und stärken und dafür Einrichtung von Anlaufstellen für das Ehrenamt in Kreisen und Gemeinden flankierend begleiten.
Doch auch die Gesundheitsversorgung, vor allem in ländlichen Räumen, stellt ein Defizit dar, an dem dringend nachgebessert werden muss. Durch ein verringertes ärztliches Versorgungsangebot und steigenden Versorgungsbedarf je Einwohner, ergeben sich insbesondere in ländlichen Räumen lokale Versorgungsprobleme, die auch auf Bundesebene Anklang finden müssen.
Plant die CDU weitere Hilfsleistungen für den Ausgleich verringerter Gewerbesteuereinnahmen aber auch verringerter Einnahmen aus dem Einkommensteueranteil der Kommunen?
Im Rahmen der Bewältigung der Pandemie hat der Bund zusätzliche Verantwortung übernommen, indem er Länder und Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt und diese finanziell entlastet hat. Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen beschlossen und umgesetzt, die die Kommunen auch im Jahr 2021 und darüber hinaus strukturell entlasten. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang beispielsweise die hälftige pauschale Kompensation der Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden im Jahr 2020 auf der Grundlage der hierfür geschaffenen Ausnahmeregelung in Artikel 143h GG oder die Aufstockung einer Vielzahl von Finanzhilfen des Bundes und der Regionalisierungsmittel.
Die Anhebung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im SGB II auf bis zu 75 Prozent führt zu einer dauerhaften großen Kommunalentlastung weit über Corona hinaus. Allerdings sind aufgrund der Zweistufigkeit des bundestaatlichen Staatsaufbaus die Kommunen Teil der Länder. Diesen obliegt in erster Linie die Gewährleistung einer aufgabenangemessenen Finanzausstattung ihrer Kommunen. Die CDU/CSU erwartet hierbei, dass die Länder ihrer verfassungsrechtlichen Verantwortung nachkommen. Dabei können mögliche Hilfsleistungen für den Ausgleich von Steuermindereinnahmen realistischerweise erst nach Vorliegen des Jahresabschlusses 2021 bewertet werden.
Was passiert, wenn die Schuldenbremse ab 2023 wieder greift und die Mittel zurückgeführt werden müssen? Wird sich dieser Druck dann auf die Kommunen auswirken? Könnte es sein, dass wieder mal über die Abschaffung der Gewerbesteuer diskutiert wird?
„Die Kommunen tragen die Hauptlast öffentlicher Investitionen.“
Die Kommunen tragen die Hauptlast öffentlicher Investitionen und sind bereits durch die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sowie durch die Digitalisierung der Verwaltung vor große Herausforderungen gestellt. Deshalb darf eben kein Druck auf die Kommunen ausgelöst werden. Die Handlungsfähigkeit der Kommunen muss insbesondere gesichert werden durch eine Lösung der Altschuldenproblematik und dauerhafte strukturelle Verbesserungen der Einnahmebasis, die die Kommunen unabhängig von adhoc-Förderprogrammen machen. Hierfür legen CDU und CSU in ihrem Regierungsprogramm zielführende Ansätze vor, die auch dann wirken, wenn der Bund durch die Rückführung der Corona-Kredite stärker belastet sein wird.
Wir bekennen uns zum Erhalt der Gewerbesteuer und werden diese auch als wichtige kommunale Realsteuer mit eigenem Hebesatz in ihrer bisherigen Form erhalten. Die CDU/CSU wird die gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass bei Unternehmensstrafzahlungen der Abschöpfungsanteil grundsätzlich nicht brutto, sondern netto zu bemessen ist, um zu vermeiden, dass Kommunen in Folge von Unternehmensstrafzahlungen Gewerbesteuereinnahmen rückerstatten müssen.